BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Kaiserslautern

Stellenausschreibung: Hauptamtliche Bürgermeister*in (m/w/d) für Dezernat II

24.04.23 –

Stellenausschreibung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Kaiserslautern

Bei der Stadt Kaiserslautern ist kurzfristig, frühestens jedoch zum 01.07.2023, die Stelle einer/eines

hauptamtlichen Bürgermeister*in (m/w/d) für Dezernat II

neu zu besetzen. Dem Dezernat sind derzeit die Referate Recht und Ordnung, Kultur, Verkehr, die Stadtentwässerung sowie die Stadtbildpflege Kaiserslautern zugeordnet. Ein Vorschlagsrecht zur Änderung der Zuordnung obliegt gemäß Gemeindeordnung dem Oberbürgermeister. Die Partei und Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen möchte zur Wahl im Stadtrat eine/n geeignete/n Kandidat*in aufstellen.

Wir suchen daher eine Persönlichkeit mit:

  • hoher Fachkompetenz im Bereich Kultur, einem tiefergehenden, juristischen Verständnis sowie Kenntnissen hinsichtlich der städtischen Gestaltung, nachgewiesen durch ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem einschlägigen Bereich oder vergleichbare Qualifikation;
  • langjähriger Führungserfahrung, verbunden mit persönlicher und sozialer Kompetenz und Innovationsbereitschaft;
  • Identifikation mit Ideen und Zielen grüner Politik, insbesondere der klimapolitischen Programmatik;
  • Durchsetzungsfähigkeit und Erfahrung in politischen Verhandlungen;
  • Bereitschaft zur verbindlichen Zusammenarbeit und zum intensiven Austausch mit der Stadtratsfraktion und dem Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Kaiserslautern.

 

Wir suchen nicht ausschließlich Expert*innen mit Erfahrungen in den Bereichen Verwaltung und Politik, sondern auch aus Tätigkeitsbereichen in der Wirtschaft, Wissenschaft oder Zivilgesellschaft. Kommunalpolitische Erfahrung und Verbundenheit mit der Stadt Kaiserslautern sind wünschenswert.

Die/der Bürgermeister*in hat die Rechtsstellung einer/eines Beamt*in auf Zeit. Sie/er wird vom Stadtrat gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Aktuell wird, neben den Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 5/6 des Landesbesoldungsgesetzes Rheinland-Pfalz, eine Aufwandsentschädigung gewährt. In der ersten Amtszeit wird das Amt voraussichtlich zunächst in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.

Wenn Sie sich vorstellen können als grüne/n Kandidat*in sich der Wahl zu stellen, richten Sie Ihre Kurzbewerbung (insbesondere mit Aussagen zum politischen Profil und zur bisherigen politischen Biografie bis spätestens 10. Mai 2023 per E-Mail (als ein PDF) an ratsfraktion@gruene-kl.de . Fragen zur Bewerbung beantwortet Holger Munderloh (0631/3702097 oder 0162/3220412).

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