
20.03.26 –
Die Fraktion der Grünen im Otterberger Stadtrat begrüßt das Urteil gegen einen Bauunternehmer, der über Jahre hinweg Erdaushub und Bauschutt im Otterberger Ortsteil Weinbrunnerhof entsorgt hat.
Das Amtsgericht hat ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er 30.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es doch ein erster Erfolg für den Umweltschutz und ein Zeichen, dass dieses Geschäftsmodell der illegalen Entsorgung, um Kosten zu sparen, strafbar ist.
Laut der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd handelt es sich allein am Weinbrunnerhof um mindestens 13.000 m³ Material, für dessen ordnungsgemäße Entsorgung der Bauunternehmer hohe Kosten hätte tragen müssen.
Bereits 2023 hatten die Grünen im Stadtrat die Untätigkeit der Kreisverwaltung angeprangert und einen Antrag eingebracht, der wirksame Maßnahmen gegen diese illegale Entsorgung in den Ortsteilen Weinbrunnerhof und Drehenthalerhof forderte. Diesem Antrag hat der Stadtrat damals einstimmig zugestimmt.
Doch erst, als die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt das Verfahren übernahm, kam es zur Anklage gegen den Bauunternehmer wegen Betreibens einer illegalen Deponie auf dem Weinbrunnerhof.
Die illegalen Ablagerungen am Drehenthalerhof werden weiterhin von der Kreisverwaltung bearbeitet. Ein Mitarbeiter dieser Verwaltung lobte jetzt vor Gericht das außerordentlich kooperative Verhalten dieser Baufirma.
Das wirft die Frage auf, wieso auch dort seit Jahren Hunderte LKW-Ladungen Material illegal abgeladen werden konnten und dort immer noch liegen.
Aber wir sehen das heutige Urteil auch als Zeichen für eine souveräne Justiz, die dazu beiträgt, unseren Glauben an einen funktionierenden Rechtsstaat zu behalten.
Birgit Markus und Jutta Neißer
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Stadtrat Otterberg
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