14.05.17 –
„Mit der neuen Gemeindeordnung, die am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist, haben die Bürgerinnen und Bürger auch bei der Aufstellung der Gemeindehaushalte ein Mitspracherecht erhalten“. Darauf weisen die Grünen in einer Pressemitteilung hin.
„Im Rahmen des von der Landesregierung verabschiedeten Transparenzgesetzes werden die Kommunen in der Gemeindeordnung jetzt verpflichtet, den Haushalt als Entwurf für mindestens zwei Wochen öffentlich auszulegen. Bürgerinnen und Bürger können dann Einsicht nehmen und Vorschläge für den Haushalt ihrer Gemeinde machen“, erklärte Andreas Markus, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Verbandsgemeinderat Otterbach-Otterberg. Über die Vorschläge müsse dann der zuständige Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.
Es zeige sich, dass diese neuen Rechte kaum bekannt seien und somit die Öffentlichkeit davon bisher keinen Gebrauch mache. Es reiche offensichtlich nicht aus, im Amtsblatt auf die Auslegungszeiten hinzuweisen, sondern die Politik müsse die Initiative ergreifen und die Bürgerinnen und Bürger über ihre neuen Rechte und Möglichkeiten aufklären. Das Angebot lade die Einwohner ein, sich einzumischen und sich bei der Gestaltung ihrer Gemeinde zu beteiligen, so Markus.
Er weist darauf hin, dass zur Zeit der Haushaltsentwurf der Stadt Otterberg für die Jahre 2017/18 im Verbandsgemeindeverwaltungsgebäude, Standort Otterbach, vom 12. bis zum 29. Mai einzusehen ist und Änderungsvorschläge eingebracht werden können.
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