16.05.25 –
Auf Antrag der CDU und SPD wurde in den letzten Wochen eine hitzige Debatte um Videoüberwachung, v.a. um KI-gestützte, geführt. Nun hat das Landesinnenministerium klargestellt: Es gibt für die KI-Videoüberwachung keine rechtliche Grundlage. Um in Kaiserslautern eine solche einzuführen, bräuchte es also eine Gesetzesgrundlage, wobei unklar ist, ob und wann diese geschaffen wird.
„Wir verstehen den Wunsch nach mehr Sicherheit vieler Bürger:innen in unserer Stadt und sind deswegen der Nutzung von Videoüberwachung auch nicht abgeneigt. Dennoch gilt: Videoüberwachung – permanentes Filmen und auch permanentes Beobachten von uns allen – muss aufgrund der Kontroversität auf einem argumentativ und konzeptuell solidem Fundament stehen“, meint Grünen Fraktionsvorsitzender Tobias Wiesemann.
„Es gibt momentan einfach keine gesetzliche Grundlage für die KI-Videoüberwachung“, so Wiesemann weiter. „Wir sollten uns deswegen nicht auf einer Debatte um eine noch nicht umsetzbare Maßnahme versteifen und andere, wichtige und weniger invasive Faktoren dabei außer Acht lassen: echte Präventionsarbeit, Kriminalität an der Wurzel packen, eine bessere Ausleuchtung kriminalitätsbelasteter Plätze oder verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.“
Kategorie
CDU-Generalsekretär Linnemann findet, Rentner*innen in Deutschland würden zu wenig arbeiten. Statt den Menschen Faulheit zu unterstellen, [...]
Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden [...]
Am 17. Mai ist der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit – oder kurz: IDAHOBIT*. Die Rechte queerer Menschen [...]