Prüfauftrag zur Regelung von falsch abgestellten E-Scootern

Reduzierung von Barrieren und Gefahren durch E-Scooter

11.09.24 –

„Wir haben in der Stadtratssitzung am Montag einen Prüfauftrag eingebracht, mit dem Ziel die Gefährdung durch falsch abgestellte E-Roller zu verringern. Nach der Zustimmung der anderen Fraktionen wird die Stadtverwaltung nun Antworten auf unsere Fragen und wir somit hoffentlich bald eine optimale Lösung für alle finden“, meint stellvertretender Grünen Fraktionsvorsitzender Dr. Michael Kunte.

Quer über den Gehweg, auf der Straße oder im Gebüsch liegend: Geht man durch die Straßen hat man dieses Bild in den letzten Jahren vermutlich häufiger gesehen. Zwar ist der E-Scooter ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Individualmobilität, allerdings kann er auch schnell zur Gefährdung werden. Menschen, welche bspw. Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühle nutzen, sind zum Ausweichen – notfalls bis auf die Straße – gezwungen. Auch für blinde Personen oder Personen mit einer Sehbehinderung können die Roller schnell zu einer Verletzungsgefahr werden. Da wir dafür einstehen, dass alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können müssen, braucht es strengere Regelungen, um diese Barrieren aus dem Weg zu schaffen.

„In den letzten Jahren ist zum Glück bereits einiges passiert. Aufgrund eines Antrags der SPD und uns wurde Anfang des Jahres die Sondernutzungssatzung geändert, eine Gebühr für E-Roller erhoben und 9 feste Abstellflächen in der Innenstadt eingerichtet. Das war schon ein guter und wichtiger Schritt“, so Kunte weiter. „Dennoch – bei allem was uns zugetragen wird – sind die Barrieren, die durch E-Scooter ausgehen, noch lange nicht aus der Welt geschafft.“

Aus dem Antrag ergeben sich zwei konkrete Prüfaufträge. Der erste soll der Frage nachgehen, ob die Stadt rechtlich die Möglichkeit hat, das Abstellen von E-Scootern auf dem Gehweg zu untersagen ein solches Verhalten anschließend ausnahmslos und ohne Einzelfallprüfung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Dies würde einen geregelteren Rahmen schaffen und den Aufwand einer Einzelfallabwägung verhindern.

Der zweite Prüfauftrag soll beleuchten, ob und inwiefern die Erlaubnis, E-Scooter in Verkehr zu bringen, für die jeweiligen Anbieter an die Auflage geknüpft werden kann, belastbare Daten über die entleihenden Personen zu erheben. Dies könnte bspw. in Nachweise des Personalausweises oder des Führerscheins erfolgen. Im Falle eines falschen Abstellens des E-Scooters könnte man somit die verantwortliche Person direkt ausfindig machen.

 

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