28.03.19 –
Stellungnahme Bündnis 90 / Die Grünen
Andreas Markus, Fraktionsvorsitzender Stadtrat Otterberg
Im vorliegenden Prüfbericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Otterberg durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt wird der Stadt ein verheerend schlechtes Zeugnis ausgestellt.
• Der letzte Jahresabschluss den der Stadtrat verabschiedet hat - und zwar jetzt erst im Februar - betrifft das Haushaltsjahr 2010 und dieser war aus unserer Sicht auch noch eindeutig fehlerhaft, so dass wir ihm nicht zustimmen konnten.
So konnte bisher im Rechnungsprüfungsausschuss der Verkauf eines städtischen Hauses für angeblich 1€ nicht aufgeklärt werden, da der Vorsitzende Herbert Brand den Grünen einen weiteren Termin zur internen Prüfung verweigert hat.
Durch die ab 2011 gänzlich fehlenden Jahresabschlüsse als zentraler Bestandteil der Haushaltswirtschaft wird dem Gemeinderat die demokratische Kontrolle entzogen .
„Das kann nicht toleriert werden“ schreibt das Prüfamt. Wie wir feststellen konnten, geht diese Missachtung des Haushaltsrechts bereits auf die alte VG Otterberg unter Bürgermeister Martin Müller zurück. Bei der Fusion der beiden VGs Otterbach und Otterberg lagen die Gemeinden in der VG Otterberg bereits mit sechs Jahresabschlüssen zurück. In der VG Otterbach waren sie auf dem Laufenden.
• Nicht toleriert werden könne auch die regelmäßig zu späte Verabschiedung der Jahreshaushalte. Wie wir feststellen müssen, ist das hier offensichtlich zur Tradition geworden. So haben wir auch für das laufende Jahr 2019 noch keinen gültigen Haushalt. In Anbetracht der fehlenden Jahresabschlüsse sind die Haushalte nur mit den Planzahlen des Vorjahres erstellt worden. Auch dies wird von dem Prüfamt als Missachtung des Haushaltsrechts gebrandmarkt.
• Die von der Stadt mit dem Kommunalen Entschuldungsfond eingegangenen Verpflichtungen wurden nicht erreicht. Hier fordert das Prüfungsamt künftig die genaue Einhaltung der Vorgaben.
• Bau der Sportanlage Otterberg Das Prüfungsamt weist darauf hin, dass es beim Bau der Sportanlage Otterberg erhebliche Missstände gab und mahnt dringenden Handlungsbedarf der politisch Verantwortlichen an. Die Fehler im Verwaltungshandeln, die offenkundig zu Schäden für die Stadt und die Verbandsgemeinde geführt haben, sind in erster Linie der Stadt Otterberg und der alten VG Otterberg zuzuordnen, die wenige Tage vor der Fusion der Verbandsgemeinden noch weitreichende Beschlüsse gefasst haben.
1. Der Zuschuss von 130.000 €, den die Stadt dem SVO gewährt hat, ist auf einer unrechtmäßigen Grundlage erfolgt, denn nur durch eine fingierte Entschädigungszahlung von 220.000 € durch die alte VG Otterberg an den SVO konnte der Verein das erforderliche Eigenkapital nachweisen, das Voraussetzung für die Erhaltung öffentlicher Zuschüsse in Millionenhöhe war. Die unrechtmäßig an den Verein gezahlten 220.000 € plus eine zusätzlich unrechtmäßig finanzierte Bachverrohrung in Höhe von 690.000 € muss die neue Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg als Rechtsnachfolger der alten VG Otterberg jetzt vom Verein zurückfordern.
2. Für die finanzielle Abwicklung des Projekts hat Bürgermeister Müller ein sogenanntes „Treuhandkonto“ - also ein privates Vereins-Konto - bei der Stadt Otterberg eingerichtet. Auf Nachfrage des Rechnungsprüfungsamtes hat die Verwaltung geantwortet, die Unterlagen zur Einrichtung dieses Treuhandkontos seien verschwunden! (S.55 des Berichtes) Da kann sich jeder seine Gedanken dazu machen.
3. Mit welchem Dilettantismus hier zum Schaden der Stadt Otterberg und auch der VG vorgegangen wurde, zeigt, dass sowohl die Stadt Otterberg als auch die VG Otterberg, beide damals unter der Führung von Martin Müller, es versäumt haben, die von ihnen gewährten Zuschüsse im Grundbuch sichern zu lassen, d.h., diese Werte sind nun in das Eigentum des Sportvereins übergegangen.
4. Und um noch eins drauf zu setzen hat die Stadt danach mit dem SVO einen Erbpachtvertrag geschlossen in dem vertraglich festgehalten wurde, dass nach Beendigung des Erbpachtvertrages die Stadt Otterberg dem SVO eine Vergütung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes seiner Sportanlage zu gewähren hat, also für eine Anlage, die fast komplett mit öffentlichen Geldern errichtet wurde und zzt. einen Wert von 2,1 Mio € hat.
Angesichts dieser Fehlleistungen von Bürgermeister Müller, der in Personalunion sowohl Verwaltungschef der alten VG Otterberg als auch der Stadt Otterberg war, erwarten wir nun eine öffentliche Klarstellung darüber, inwiefern seine Aktivitäten beim Bau der Sportanlage fehlerhaft, rechtswidrig und eventuell sogar strafbar waren. Der Stadtrat ist nun zusammen mit der VG Otterbach-Otterberg aufgefordert, die hier vorliegenden Missstände kritisch aufzuarbeiten.
Damit keine Missverständnisse entstehen, wir betrachten es als grundsätzlich richtig, dass eine Gemeinde in eine Sportanlage investiert, aber nicht auf eine solch dilettantische und unredliche Art und Weise. Es geht jetzt darum, die Eigentumsverhältnisse am Sportplatz entsprechend der erfolgten Finanzierung zu klären, den Pachtvertrag zu erneuern und die Sportanlage auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen, bei der der SVO so einzubeziehen ist, dass er seine sportliche Arbeit fortsetzen kann.
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