
17.02.22 –
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat einen Vorschlag einer Teiländerung Linie 160, Ergänzung Linie 170 zum Halbstundentakt – Einsparung Linie 178 erarbeitet.
Die Fraktion bittet zu prüfen, ob folgende Änderungen innerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes und im Sinne einer besseren Vertaktung des Bus- und des Bahnverkehrs im Einklang mit dem rheinland-pfälzischen Nahverkehrsgesetz möglich sind:
Die Linie 160 könnte gegenüber dem jetzigen Verlauf abweichend zwischen KL-Pfaffwerk, Stelzenberg und Walzwerk geführt werden, der übrige Linienverlauf bleibt unverändert. Der bisherige Start und Zielverlauf KL-Sickinger Höhe-Landstuhl-Ramstein (und umgekehrt) bleibt erhalten. Dadurch könnte die Linie 178 ersetzt und möglicherweise Mittel für andere verkehrspolitische Projekte bereit gestellt werden. ( Linie 178: z.Zt. ca. 2-Stundentakt )
Eine im Stundentakt verkehrende Linie 170 KL – Trippstadt und eine Kombination von stündlichem Pendelverkehr zwischen Stelzenberg und Trippstadt (und zurück) mit der Linie 160 ermöglicht einen Halbstunden-Takt mit Anschlüssen aus und in alle Richtungen in Stelzenberg und in Kaiserslautern HBF.
Die am 12.08.2019 neu eingerichtete Linie 178 (Landstuhl-Trippstadt) benötgt nach damaligen Angaben 275.000 € pro Jahr. Zumindest zu Beginn waren leere oder fast leere Busse unterwegs. Mit einem Linienverlauf der Linie 160 KL HBF - Pfaffwerk - Stelzenberg - Walzmühle - Krickenbach - Linden - Queidersbach - Bann - Landstuhl Bf-Ramstein ZOB (Änderungen kursiv) könnten „zwei Fliegen mit einer Klappe“ erledigt werden.
Die Gemeinden Trippstadt und Stelzenberg der bisherigen VG KL-Süd behalten so wie die Gemeinden Krickenbach, Linden, Queidersbach und Bann eine Verbindung untereinander und mit dem Sitz der Verbandsgemeinde in Landstuhl.
Zudem besteht durch den kombinierten Halbstundentakt Stelzenberg – Trippstadt (und zurück) wie oben beschrieben auch ein Halbstundentakt nach Landstuhl mit Umstieg in KL HBF. Anschlüsse aus und in alle Richtungen bestehen halbstündlich in Kaiserslautern HBF.
Kaiserslautern, den 20.01.2022



Kaiserslautern, den 27.01.2022
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