12.07.10 –
Anfrage: Schaltwerk der Pfalzwerke (PW) Nähe Schanzerhof (VG Bruchmühlbach-Miesau)
Wie wir einem Artikel der Rheinpfalz (Westricher Rundschau) vom 08.07.2010 „Die wahren Dimensionen wurden uns verschwiegen“ und dem Schreiben einesbetroffenen Bürgers entnehmen konnten, haben die Pfalzwerke im Landstuhler Bruchin der Nähe vom Schanzerhof ein Schalthaus und in seinem Umfeld umfangreichetechnische Anlagen errichtet.
Wir bitten Sie, dazu folgende Fragen zu beantworten:
1.Sind den PW außer der Baugenehmigung für das Schalthaus weitereBaumaßnahmen in seinem unmittelbaren Umfeld genehmigt worden? Wennja, welche?
2.Die PW behaupten, mit der baurechtlichen Genehmigung des Schalthausesseien automatisch auch die umfangreichen technischen Anlagen imAußenbereich genehmigt. Ist diese Behauptung rechtlich abgesichert? Wenn nicht, welche Konsequenzen zieht die Kreisverwaltung daraus?
3.Offensichtlich sind von den PW in diesem Bereich die Errichtung weitererStrommasten geplant. Ist dafür eine rechtliche Genehmigung erforderlich, bzw.in welchem Stadium befindet sich das Verfahren? Werden dafür Alternativengeprüft, z.B. die unterirdische Verlegung der Leitungen? (Anmerkung: Dieunterirdische Verlegung von Stromleitungen bis 110 KV ist technischerStandard)
4.Das neu errichtete Schalthaus mit seinen umfangreichen technischen Anlagen im Außenbereich liegt in unmittelbarer Nähe des als Natura 2000-Fläche ausgewiesenen Scheidelberger Wooges. Wurden hinsichtlich des Schutzgebietsbei der Baugenehmigung den PW Auflagen gemacht? Welche?
5.Sind im Genehmigungsverfahren für das Schalthaus Alternativen geprüft worden?
6.Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die Bauvorhaben der PW geplant?
7.Wie will die Kreisverwaltung künftig verhindern, dass die PW bei ihren Baumaßnahmen einen genehmigten Umfang überschreiten?
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