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Der Kreisverband Kaiserslautern-Land von Bündnis 90/Die Grünen hat, wie angekündigt, eine erste Einschätzung der Rechtslage zur Geheimhaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau des US-Hospitals bei der Kanzlei Geulen & Klinger eingeholt. Die Kanzlei hat sich bundesweit einen Namen bei Verfahren des öffentlichen Rechts gemacht.
In ihrer Stellungnahme schreibt Dr. Klinger: „Nach den uns vorliegenden Informationen können wir keinen Grund erkennen, der für den Ausschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung spricht. Bleibt das Verteidigungsministerium bei dieser Haltung, geht es ein erhebliches prozessuales Risiko ein. Denn die rechtswidrig unterlassene Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere in Hinblick auf die anerkannten Naturschutzverbände stellt einen schwerwiegenden rechtlichen Fehler dar, der zur Aufhebung der Genehmigungsentscheidung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Die zeitliche Verzögerung, die mit einer Aufhebung der Genehmigung verbunden ist, steht in keinem Verhältnis zur Dauer der aktuell gebotenen Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung“.
In ihrer Stellungnahme beziehen sich die Rechtsanwälte auf §3 Abs.2 UVPG, der eine Ausnahmegenehmigung für Vorhaben der Verteidigung vorsieht. Ausnahmegenehmigungen für Vorhaben der Verteidigung sind rechtlich nur möglich, wenn „deren sofortige Realisierung der Abwendung einer Gefahr für Deutschland oder für die hier stationierten Streitkräfte” dient oder es um ein Projekt geht, das zur „Konfliktverhütung beziehungsweise Krisenbewältigung unverzüglich realisiert” werden müsse. Da es jedoch noch nicht einmal eine endgültige Planungssicherheit auf amerikanischer Seite gebe, sei nicht zu erkennen, warum hier eine unverzügliche Realisierungspflicht bestehe. Zudem fehle offensichtlich eine Prognose für den zeitlichen Bedarf für eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Einschätzung der Anwälte würden dafür in der Regel zwei bis vier Monate benötigt.
Nach Informationen von Andreas Markus, Sprecher des GRÜNEN Kreisverbandes Kaiserslautern-Land, prüfen zur Zeit die anerkannten Naturschutzverbände BUND und NABU auf Landesebene die Möglichkeit einer Klage. Markus weist darauf hin, dass DIE GRÜNEN eine Klage in jeder Hinsicht unterstützen würden.
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