Ramsteiner Recykling Hof: Dienstaufsichtsbeschwerde der GRÜNEN Kreistagsfraktion gegen Landrat Paul Junker

„Die Aufschüttungen und Ablagerungen auf dem RRH waren bis zum 15. August 2012 zurückzubauen, die aufgenommenen Massen vollständig zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen“, so die Fraktionssprecherin der Grünen Jung-Klein. Und weiter: „Nach Ablauf der Frist sind keine sichtbaren Rückbaumaßnahmen seitens des Betriebes erkennbar. Der Landrat zeigt kein konsequentes Auftreten gegenüber dem Betreiber. Als Kreistagsmitglied erhebe ich daher eine Beschwerde gegen den Landrat Paul Junker wegen Untätigkeit. Unsere Kreistagsfraktion hat am 7. September eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Frau Barzen nach Trier geschickt.

Wir fordern die ADD auf, den Landrat Paul Junker anzuweisen, tätig zu werden und nicht seinen Parteifreund in Ramstein-Miesenbach zu schützen. Er möge gemäß dem Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) konsequent gegen den nicht genehmigten Betrieb vorgehen und den Betrieb für den rechtswidrigen Zustand in die Verantwortung nehmen“.

Die Betriebsfläche hat sich in den letzten drei Jahren auf die vierfache Fläche vergrößert und Bauschutthalden bis ca. 29 m Höhe eingenommen. Die Nutzung des nicht genehmigten Betriebes verstößt gegen das geltende Baurecht und die Kreisverwaltung Kaiserslautern leistet diesem Vorgehen anscheinend mit jahrelanger Duldung Vorschub. Da sich auf dem Gelände umweltgefährdende Ablagerungen der US- Streitkräfte befinden, werden von der Fachbehörde seit Jahren Gutachten über die vorhandenen Bodenbelastungen gefordert. Selbst bei einer Teilgenehmigung des Betriebes, wie nach dem immissionsschutzrechtlichen Bescheid vom 17.05.2001 geschehen ist, erfordert ein Bodenbelastungsverdacht ein konsequentes Vorgehen.

Nach Anfragen betroffener Bürger sowie unserer Kreistagsfraktion erließ die Kreisverwaltung am 18.11.2011 als untere Immissionsschutzbehörde eine immissionsschutzrechtliche Verfügung für die auf dem Recyclinghof liegenden Flurstücken der Fa. RRH GmbH mit sofortiger Wirkung die Anordnung der Stilllegung. Aus abfall- und bodenschutzrechtlicher Sicht sind neben den Rückbaumaßnahmen auch Erkundungen zu den Altablagerungen zu machen.

Auch nach mehrmaligen Anfragen unserer Kreistagsfraktion hat der Landrat die Offenlage und Überprüfung des Rückbauplanes zurückgehalten. Schriftliche Fragen wurden unzureichend beantwortet oder mit „Eierschreiben“ abgetan. „Erst eine Akteneinsicht Anfang Mai dieses Jahres hat uns gezeigt, dass bis April 2012 noch kein genehmigungsfähiger Rückbauplan vorlag“, so Jung-Klein.

„Der Vollzug gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) schreibt mehrere Anordnungen vor“. Und „Wenn der Landrat lediglich die Möglichkeit eines Zwangsgeldes einräumt, dann ist das mehr als nur säumseelig dem Betreiber gegenüber. Mit dieser Vorgehensweise nimmt der Landrat seine rechtsstaatliche Aufgabe nicht wahr. Dieser Missstand ist demokratieschädlich“, so das Fazit der Grünen. Wichtige Fragen für die Grünen sind jetzt: “Muss der Kreis in Ersatzvornahme treten? Kommt es bei weiteren zeitlichen Verzögerungen zu einer Insolvenzverschleppung des Betriebes?“ Nach Meinung des grünen Kreistagsmitgliedes wäre es auch an der Zeit, die Öffentlichkeit über die Sachlage auf dem RRH und den Deponiekörper, der unter diesem Areal liegt, umfassend zu informieren.

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