Menü
Nach zähen Verhandlungen und fünf Sitzungen war es dann soweit: Der Stadtrat genehmigte dem Fußballverein eine Mietminderung für die nächsten zwei Spielzeiten 2020/21 und 2021/22. So wird die Miete in der Dritten Liga von 3,2 Mio. auf 625.000 Euro und in der Zweiten Liga auf 2,4 Mio. Euro gesenkt.
Seit einigen Monaten wird über mögliche Lösungswege bezüglich des Mietvertrags mit dem FCK diskutiert. Der FCK muss dem DFB gegenüber bis spätestens März seine Liquidität garantieren können, um Spiellizenzen für die nächste Saison zu erhalten. Da der Verein aufgrund akuter Finanznot dazu nicht ohne eine Verlängerung der Mietminderung in der Lage ist, beantragte er diese bei der Stadt. Die Stadt ist allerdings bekannterweise seit langem selbst in einer finanziell kritischen Lage. Aus Sicht der Stadt ist eine Insolvenz des FCK jedoch keine vertretbare Lösung, diese hätte nämlich den Verlust des Ankermieters im Stadion zur Folge. Für die Abbezahlung der Baufinanzierung des Stadions hat die Stadt Kaiserslautern – ebenfalls vor Jahren - eine Bürgschaft in oberer zweistelliger Millionenhöhe übernommen. Diese würde zu Lasten der Stadtkasse im Falle der Abwicklung des Stadions schlagend werden.
Im Zuge der Beantragung der Mietminderung wurden verschiedene Modelle der Gegenfinanzierung auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft, vor allem über einen möglichen Ausgleich durch Aktien wurde lange diskutiert. Dieses Gegenfinanzierungsmodell scheiterte allerdings. Der Stadtrat hat jedoch von Anfang an die Mitverantwortung des Landes bei der ganzen Problematik deutlich gemacht: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Beck hat das Finanzierungsmodell des Stadions in seiner jetzigen Form damals maßgeblich betrieben. Deshalb machte der Stadtrat auf Betreiben von CDU, FWG und DIE GRÜNEN von Anfang deutlich, dass eine Mietreduzierung ohne Einräumung eines Sonderbudgets außerhalb der freiwilligen Leistungen undenkbar ist. Mit diesem bedingten Mandat wurde Oberbürgermeister Weichel in die Verhandlungen geschickt. Erst als die Landesbehörde ADD der Stadt ein Sonderzuschussbudget für die Saison 2020/21 tatsächlich einräumte – wodurch die Stadt den Ausfall der Miete außerhalb der freiwilligen Leistungen ausgleichen kann - konnte einer Mietminderung zugestimmt werden.
Das von der SPD-Fraktion weiterhin unterstützte Aktienmodell mag auf den ersten Blick eine geeignete Lösung gewesen sein, allerdings stellte es sich als unmöglich dar. Zusätzlich zu der Mietminderung braucht der FCK noch eine massive Beteiligung privater Investoren zur Liquiditätssicherung. Letztlich konnte Seitens des FCKs dargelegt werden, dass das Aktienmodell eine abschreckende Wirkung auf die Investoren und aus bilanziellen Gründen direkt eine Insolvenz des Vereins zur Folge gehabt hätte. Diesen Vorschlag aus populistischen Gründen weiterhin anzuhängen, mag eine Strategie zur Irreführung der Öffentlichkeit im Sinne einer einzelnen Partei sein, untergräbt allerdings extrem die dringend benötigte Zusammenarbeit aller politischen Kräfte. Die SPD sollte in diesem Sinne rational überlegen, ob sie nur sich selbst oder die Stadt weiterbringen möchte.
Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Ausnahme einer Stimme geschlossen für die Mietminderung gestimmt. Eine Insolvenz des Vereins hätte für die Stadt drastische Folgen gehabt: nicht nur finanziell, sondern auch, weil der FCK als wichtiges Wahrzeichen Kaiserslauterns überregional bedeutsam ist. Der Beschluss fiel schwer, musste aber gefällt werden.
Da niemals absolute Planungssicherheit garantiert ist, verstehen wir, wenn man sich eine größere Beteiligung der Sponsoren erhofft hatte. Die Forderung der Fraktion DIE LINKE, dass 10% der Sponsorengelder als Ausgleich einzubringen, muss hier allerdings als realitätsfern eingestuft werden. Dies kam als Adhoc-Idee in der finalen Sitzung obendrein noch zu spät. Der FCK ist finanziell dringend auf Dritte angewiesen. Ein weiterer Beitrag und in dem Sinne auch eine so hohe direkte Zahlung an die Stadt, hätte eine enorm abschreckende Wirkung auf bestehende und mögliche Geldgeber. Wer möchte schon in einen Verein investieren, wenn man parallel die Stadt finanzieren muss? Im Hinblick auf die drohende Insolvenz ohne Geldgeber ist dieser Vorschlag nicht tragbar gewesen.
Bleibt anzumerken das DIE GRÜNEN im Zuge der Gespräche den neuen Grund-Mietbetrag des FCK von ursprünglich 425.000€ auf 625.000€ nach oben verhandelt haben. Seitens des Oberbürgermeisters wurden bereits weitere Zugeständnisse wie eine deutliche Mieterhöhung bei größerem sportlichem Erfolg ausgehandelt. Die Tatsache, dass die generelle Miete des FCK damit vergleichsweise hoch für die Dritte Liga ist und es kaum einen Verein in dieser Klasse gibt, der mehr zahlt, sollte durchaus angemerkt sein. Zudem erscheint es leicht suspekt, dass die SPD-Fraktion bei den letzten Verhandlungen mit dem Verein im Jahr 2018, als dieser finanziell noch deutlich besser aufgestellt war, einem vergleichsweise schlechteren Modell mit lediglich 425.000€ Mieteinnahmen zugestimmt hatte.
Unabhängig von der FCK-Diskussion muss berichtet werden, dass die Aufsichtsbehörde des Landes ADD noch einmal deutlich gemacht, dass sie von der Stadt Kaiserslautern für 2021 und folgende einen ausgeglichenen Haushalt erwartet. Diese Forderung hat Oberbürgermeister Weichel bereits im dritten Quartal 2019 vor dem Antrag des FCK auf Mietminderung im Rat kundgetan. Ebenso hat er dies völlig unabhängig vom FCK auf seiner Neujahrsansprache in der Fruchthalle berichtet. Aus unserer Sicht muss die Stadt sich darum zunächst einmal aufrichtig Bemühen. Wir befürchten allerdings, dass es aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung unserer Stadt seitens des Landes Rheinland-Pfalz unmöglich sein wird die Forderung der ADD zu erfüllen. Genauso wird es den meisten anderen Großstädten des Landes gehen. Insofern wird es umso wichtiger sein, gemeinsam mit anderen Städten des Landes unser verfassungsmäßiges Recht auf auskömmliche Ausfinanzierung auch wirklich einzufordern.
Für die Fraktion DIE GRÜNEN ist die Mietminderung eine solide Lösung, mit der alle Beteiligten nun weiterarbeiten können. Die enormen Versäumnisse der Vergangenheit und der Zeitdruck erschwerten die Verhandlungen enorm. Letztendlich müssen wir uns aber nun gemeinsam der Verantwortung stellen und keine sinnlose Schuldsuche durch leere Vorwürfe betreiben.
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]