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Die Grünen im Otterberger Stadtrat kritisieren die Falschdarstellungen des Architekten Eimer zum Bebauungsplan "Dreibrunnen", vgl RHEINPFALZ-Artikel „Kein Grund zur Besorgnis“ vom 09.02.2016. Hier eine Richtigstellung zu zentralen Punkten:
1. ortstypische Bauweise
Die im Bebauungsplan dargestellten Bebauungsmöglichkeiten sind alles andere als ortstypisch. Schon das in der Althütter Str.neu gebaute Beton-Terrassenhaus steht dort wie ein Fremdkörper. Wer das Gutachten studiert hat, stellt fest, dass hier zur Hangsicherung und zur Gründung der oberen Häuser umfangreiche Beton-Stützmaßnahmen erforderlich sind, die zusätzlich zu den mehrgeschossig geplanten Häusern (bis 9,50m Traufhöhe auf der Südseite) nach unserer Meinung ein verheerendes Landschaftsbild abgeben werden.
2. Hangsicherheit
Von dem an der Althütter Str. gebauten Beton-Terrassenhaus von Hr. Eimer auf die Gründungsnotwendigkeiten oben am Hang zu schließen, wirkt gerade aus dem Mund eines Architekten sehr befremdlich. Denn er kennt doch das Gutachten, das er selbst für das Plangebiet im oberen Steilhang erstellen ließ. Dort ist beispielsweise im mittleren Bereich des Geländes eine notwendige Gründungstiefe von 15 m eingezeichnet. (Siehe Gutachten S.14)
Wieso sagt Hr. Eimer nicht, dass im Gutachten in der Zusammenfassung festgestellt wird, dass die geforderte Böschungsstandsicherheit im Jetztzustand bereits nicht erreicht ist und das Aufbringen zusätzlicher Lasten (durch Gebäude, Auffüllungen etc.) die Situation noch verschlechtert ? ( Siehe Gutachten S.15).
3. Entwässerung
Die von Herrn Eimer gegenüber der Zeitung angeführten Rückhaltesysteme und ihre Ableitung zur Johannistraße sind in dem von seinem Büro erstellten Bebauungsplan-Entwurf in keiner Textstelle erwähnt. Es wäre hilfreich gewesen, wenn er die Textstelle auch hätte benennen können.
Unsere Darstellung ist korrekt. Wir zitieren hier aus dem Text des Bebauungsplan-Entwurfs S.22 Pkt. 7.1: „Eine Rückhaltung des Niederschlagswassers ist mit Zisternen und Mulden für jedes Gebäude festgelegt“ sowie S.25 Pkt.8.8.2.: „Das auf den befestigten Flächen der privaten Baugrundstücke anfallende Regenwasser sollte zur temporären Rückhaltung gebracht und zur Wiederverwertung genutzt werden. Dies kann mittels Zisternen, Mulden und Teichanlagen....erfolgen“ (siehe Anlage Textteil BBPl-Entwurf)
Dies wäre ökologisch gesehen zwar sehr wünschenswert. Wir haben jedoch zu recht darauf hingewiesen, dass Mulden und Teichanlagen in diesem lockeren Untergrund und bei dieser Steilhanglage wohl nicht durchzuführen sind und somit nach bisheriger Planung das gesamte Oberflächenwasser in den Mischwasserkanal der Althütter Straße geleitet wird.
4. Ungenehmigte Bauarbeiten
Interessant wäre, zu erfahren wer welche Bauarbeiten genehmigt hat. Auf unsere Anfrage, hat Stadtbürgermeister Müller geantwortet, es gäbe keine Genehmigung von irgendwelchen Bauarbeiten.
Eine gebaute Stützmauer habe ich bisher nicht erwähnt. Nicht desto trotz, die von Hr. Eimer gebaute Stützmauer ist bis an die Grenze des übernächsten Nachbarn gebaut und ist mehr als doppelt so lang als das Teil das seinen unteren Bau schützt.
Auf die geschobenen Zufahrten und Wege bzw. die gebaute Kanalisation geht er nicht ein und die RHEINPFALZ hat auch nichts hinterfragt.
Folgende Fragen sollten doch dringend beantwortet werden:
Andreas Markus, Vorstandssprecher GRÜNE OV VG Otterbach-Otterberg.
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