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Die Verwaltung wird beauftragt:
Hierbei sollen alle kreiseigenen Schulen und in Absprache mit den IGS Zweckverbänden auch deren Schulen berücksichtigt werden.
Begründung:
Aktuell gilt es, die akute Infektionsgefahr in der Corona Pandemie zu reduzieren. Eine gute Lüftung mit mehreren Luftwechseln pro Stunde hilft hierbei. Es ist noch nicht absehbar, wie lange die Pandemie den Schulunterricht noch beeinträchtigen wird. Aber auch langfristig kann die Infektionsgefahr für Erkältungen / Grippe sowie in eventuellen weiteren Pandemien durch eine gute Lüftung reduziert werden.
Zudem wird die Denk- und Konzentrationsfähigkeit unserer Schüler durch eine konstant gute Luftqualität verbessert. Ab 800 ppm CO2 in der Luft wird Denk- und Konzentrationsfähigkeit reduziert. In Klassenräumen am Ende einer Schulstunde werden oft 2 000 ppm und mehr erreicht, wenn vor der Schulstunde ein kompletter Luftaustausch stattgefunden hat. Bei Doppelstunden oder wenn zwischen den Stunden nicht oder unzureichend gelüftet wurde sind weit über 2 000 ppm möglich.
Das häufige Stoßlüften mit offenen Fenstern unterbricht den Unterricht, und führt zu starken Temperaturschwankungen (Komfortverlust, Erkältungsgefahr). Eine Fortführung dieser Praxis bei abklingender Pandemie ist nicht zu erwarten. Eine Lüftungsanlage löst dieses Problem nachhaltig und langfristig. Energetisch steht dem Vorteil einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung die in der Praxis höhere Luftwechselrate gegenüber (weil über die Fensterlüftung typischerweise eben nicht ausreichend gelüftet wird). Da diese Luftwechselrate jedoch gewünscht ist, und ohne Lüftungsanlage durch energetisch verschwenderisches Stoßlüften erreicht werden müsste, entsteht auch hier ein Vorteil, dem allerdings Betriebskosten für Strom und Filterwechsel gegenüberstehen.
Je nach örtlichen Umständen stehen als technische Lösung neben zentralen Lüftungsanlagen auch Decken-montierte Anlagen für jeweils ein oder zwei Schulsäle, und dezentrale Systeme in den Außenwänden (mit Wärmerückgewinnung im Pendelbetrieb) in Frage.
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