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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Bauschuttrecyclinganlage der Firma RRH Ramsteiner Recycling Hof GmbH
Am 18.11.2011 erließ die Kreisverwaltung als untere Immissionsschutzbehörde eine immissionsschutzrechtliche Verfügung für die auf der Gemarkung Ramstein, gelegenen Teile des Betriebsgeländes der Fa. RRH GmbH mit sofortiger Wirkung die Anordnung der Stilllegung. Die Aufschüttungen und Ablagerungen auf den bezeichneten Flurstücken waren bis zum 15. August 2012 zurückzubauen, die aufgenommenen Massen vollständig zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das ursprüngliche Geländeprofil ist wieder herzustellen. Im Bereich des gesamten Betriebsgeländes befindet sich die im Bodenschutzkataster als altlastverdächtige Altablagerung mit der Re.-Nr. 33508038-211. Die Altablagerung war von Anfang an umfänglich bekannt. Aus abfall- und bodenschutzrechtlicher Sicht sind neben den Rückbaumaßnahmen auch Erkundungen zu den Altablagerungen zu machen. Jedoch nach Ablauf der Frist am 15. August 2012 sind keine sichtbaren Rückbaumaßnahmen seitens des Betriebes erkennbar. Der Vollzug gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) schreibt mehrere Anordnungen vor: Die einer sofortigen Stilllegung mit Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 20 000 Euro, sowie die angeordnete Beseitigung und Entsorgung innerhalb der festgesetzten Frist mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 20 000 Euro.
Auf der Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 10.09.2012 erbitte ich gemäß Geschäftsordnung § 19, Abs.1 folgende Anfrage in den öffentlichen Teil zu bringen:
Begründung:
Auch nach mehrmaligen Anfragen unserer Kreistagsfraktion gibt es bislang keine Offenlage und Überprüfung des Rückbauplanes. Wichtige Ergebnisse werden vielmehr zurückgehalten. Erst eine Akteneinsicht Anfang Mai dieses Jahres hat uns gezeigt, dass bis April 2012 noch kein genehmigungsfähiger Rückbauplan vorlag. Nur mit erheblicher Verzögerung wird den Anordnungen der Fachbehörde nachgegangen.
Nach Ablauf der Frist am 15. August 2012 sind keine sichtbaren Rückbaumaßnahmen seitens des Betriebes erkennbar. Die untere Immissionsschutzbehörde zeigt kein konsequentes Auftreten gegenüber dem Betreiber.
Ich bitte um mündliche Beantwortung der Fragen im Kreistag sowie eine schriftliche Beantwortung an die Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Freia Jung-Klein
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