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Förderung von Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Landrat Junker,
Die strukturelle Entwicklung in unserem Landkreis ist maßgeblich von Zuwendungen aus dem Investitionsstock (VV-IStock) des Landes angewiesen. Das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) formuliert den Bewilligungsrahmen recht deutlich. „Vorhaben zur Verbesserung der örtlichen Wirtschaftskraft und der Siedlungsstruktur sowie dem Gemeindewohl dienende gemeinsame Vorhaben (interkommunale Zusammenarbeit) können besonders gefördert werden. Die Kosten dürfen nicht infolge zu aufwändiger Planung überhöht und daher mit Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit unvereinbar sein. Insbesondere ist bei der Aufstellung von Raumprogrammen und der Ausgestaltung ein strenger Maßstab anzulegen. Zuwendungen können auch als rückzahlbare Leistungen gewährt werden.
Auf der Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 10.09.2012 erbitte ich gemäß Geschäftsordnung § 19, Abs. 1 folgende Anfrage in den öffentlichen Teil zu bringen:
1. Mit welcher Begründung wurde im Jahr 2012 der Ortsgemeinde Mittelbrunn für den Neubau eines Saalgebäudes im Bürger- und Gemeindezentrum sowie für die Herrichtung des Freigeländes Gelder aus dem Investitionsstock in einer Höhe von 872 000,00 Euro eingeräumt? Die Gesamtkosten wurden mit 2,18 Mio. Euro angegeben.
2.Wie erklären Sie weiterhin die vom Landkreis eingeräumte Priorität der OG Mittelbrunn für weitere Zuschüsse aus dem Förderbereich Dorferneuerung, die ebenfalls im Jahr 2012 geflossen sind. Für Sanierung und Umbau des evangelischen Schulhauses zu einem Büger- und Gemeindezentrum erfolgte für Gesamtkosten von 70 513,36 Euro eine Bewilligung in Höhe von 375 600.- Euro.Fraktion im Kreistag Kaiserslautern
3.Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und ggf. der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Wie sieht die Haushaltslage der Gemeinde aus? Welche Interessen werden vom Land und vom Kreis vertreten? Wie hoch ist der Anteil der rückzahlbaren Leistungen?
4.Nach welchen Kriterien wird die Prioritätenliste für die Vergabe der Fördermittel vom Landrat aufgestellt. Wie setzt sich der Ausschuss zusammen, der diese Liste aufstellt?
Begründung:
Zwar sind Fördermaßnahmen für strukturschwache Regionen und Gemeinden sehr wichtig. Jedoch entsteht hier ein Ungleichgewicht im Landkreis, wenn die OG Mittelbrunn mit 1,25 Mio. Euro gefördert wurde. Wir möchten die Dringlichkeit dieser Förderung begründet haben und bitten um eine transparente Offenlage der in Mittelbrunn vorliegenden Fördervoraussetzungen.
Um mehr Transparenz in die Verteilung der Gelder aus dem Investitionsstock zu bringen, fordern wir eine Offenlage der Anträge. Ebenso der Nachweis einer nachhaltigen Verteilung der Gelder. Ziel muss sein, wirklichen Strukturwandel auf Gemeinde- und Kreisebene voran zu bringen, die ein gesundes Wachstum gewährleisten und eine nachhaltige Entschuldung der Gemeinden zum Ziel hat.
Hauptziel des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist, wirklich strukturschwachen Regionen zu helfen, damit diese wieder leistungs- und zahlungsfähige Kommunen werden, damit diese zurückzahlen können, um wiederum anderen Kommunen zu helfen.
Ich bitte um mündliche Beantwortung der Fragen im Kreistag sowie eine schriftliche Beantwortung an die Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Freia Jung-Klein
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