Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Otterberg hat in den zuständigen Gremien der Stadt den Antrag gestellt, die Aufstellung eines Bebauungsplans „Dreibrunnen“ neu zu bewerten und das eingeleitete Bebauungsplanverfahren auf der bisherigen Grundlage nicht weiter zu verfolgen. Die Begründung: Für das Verfahren entscheidende Informationen seien zurückgehalten worden.
Der Stadtrat Otterberg hatte am 29.09.2015 beschlossen, einen Bebauungsplan „Dreibrunnen“ südlich der L382 aufzustellen, um dort sieben mehrstöckige Gebäude zu ermöglichen. Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist bereits abgeschlossen.
Zur Begründung der Forderung der Grünen erklärte Jutta Neißer, Bauauschussmitglied der Grünen im Stadtrat Otterberg, dass die Grünen Anfang Dezember davon Kenntnis erhielten, dass sich der Geltungsbereich des geplanten Baugebiets „Dreibrunnen“ auf der ehemaligen Abraumhalde eines früheren Steinbruchs befindet. Sie hätten dann am 09.12.2015 das Bauamt der VG und Stadtbürgermeister Müller schriftlich auf diese fehlende Information bei der Aufstellung des Bebauungsplans hingewiesen. Daraufhin hätten sie vom Bauamt einen Geotechnischen Bericht aus dem Jahr 2001 erhalten, aus dem hervorgehe, dass im Planungsbereich extrem schwierige Bodenverhältnisse vorliegen.
Der Bericht lege dar, dass das geplante Baugebiet auf einer bis zu 13 Meter hohen Schicht aus nicht tragfähigem Boden liege - und zwar an einem Steilhang, der größtenteils aus Sand und Geröll bestehe und bis zu 40° Gefälle habe. Diese für die Aufstellung eines Bebauungsplans nach Auffassung der Grünen entscheidende Information sei im Bebauungsplanentwurf nicht erwähnt worden. So seien auch von der Bauverwaltung insbesondere für dieses Baugebiet notwendige nun aber nicht praktikable textliche Festsetzungen erfolgt, erklärte der Fraktionsvorsitzende Andreas Markus.
Der Planung zufolge müsste, um eine Überlastung des Mischwasserkanals in der Althütter Straße zu vermeiden, das Regenwasser im Baugebiet temporär u.a. in Teichen und Mulden zurückgehalten werden. Im geologischen Bericht werde jedoch darauf hingewiesen, dass dies zusätzliche Lasten und eine Aufweichung des Bodens bedeute und die Situation nur verschlechtere.
Aus diesem Bericht geht auch hervor, dass die Gründung der geplanten Wohngebäude, sowie die Hangsicherung nur mit umfangreichen Sondermaßnahmen möglich ist. Dieser extrem schwierige Baugrund, sowie die daraus resultierende Hangrutschgefahr, wäre jedoch für die Planauslegung und nicht zuletzt auch für die Beurteilung der Baukosten wesentlich gewesen. „Es stellt sich die Frage, ob der Aufstellungsbeschluss mit Kenntnis dieses Geotechnischen Berichtes überhaupt gefasst worden wäre“, so Neißer.
Bemerkenswert sei auch die Tatsache, dass der Grundstücksbesitzer des Plangebietes, ohne das Ende des Bebauungsplanverfahrens abzuwarten, bereits umfangreiche Erdbewegungen auf dem Gelände vorgenommen habe. So sei bereits gerodet, der gesamte Mutterboden abgetragen, Zufahrten geschoben und Kanalisation verlegt worden. Dies alles ohne jegliche Genehmigung und ohne die erforderlichen Meldungen an die zuständigen Behörden.
Andreas Markus, Vorstandssprecher GRÜNE OV VG Otterbach-Otterberg.
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