Dringlichkeitsantrag zur VG-Ratssitzung am 04.02.2021 Ausstattung der Schulen mit Luftfilteranlagen

03.02.21 –

Begründung der Dringlichkeit:

Durch die neu aufgetretene Corona-Mutation und das dadurch erhöhte Ansteckungsrisiko, sehen wir die dringende Notwendigkeit der Versorgung von Klassenräumen mit Luftreinigungsgeräten um in nächster Zeit überhaupt wieder einen geordneten Präsenz-Unterricht ermöglichen zu können.

Die Praxis hat gezeigt, dass das empfohlene regelmäßige Lüften alle 20 Minuten als Schutz gegen Corona-Viren keine Lösung ist und schon gar nicht in der kalten Jahreszeit. Demnächst werden die Schulen wieder geöffnet werden müssen und wir haben es bis jetzt versäumt, die Klassenräume für ein förderliches Unterrichtsklima herzurichten. Wir haben hier unseren Auftrag bis jetzt nicht wahrgenommen.

Die Frage ist also: Was sind uns unsere Kinder wert? Mit diesem Anliegen zu warten bis zur nächsten VG-Ratssitzung am 22. Aprilist m.E. nicht zu verantworten. Wir sollten diese Aufgabe jetzt umgehend angehen und die Verwaltung beauftragen,alle Möglichkeiten einer schnellen Umsetzung zu erkunden, damit wir als Rat in einer möglichst kurzfristig anzuberaumenden Sitzung entscheiden können.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt:

a) die Nachrüstung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in allen Schulsälen zu prüfen, insbesondere sollen die technische Machbarkeit, die Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten sowie die Fördermöglichkeiten von Bund und Land geprüft werden. Besonderer Fokus soll auf die Wirksamkeit zur Corona-Prävention (Luftwechselrate) und schnelle Umsetzbarkeit gelegt werden.

b) Alle Schulen in unserer Verbandsgemeinde sollen aufgefordert werden, ihren Bedarf an Luftreinigungsgeräten zu melden.

c) Als Option zur beschleunigten Umsetzung sind auch mobileLuftreinigungsgeräte mit Filterfunktion in Erwägung zu ziehen und wo es sinnvoll ist, diese schnellstmöglich bereit zu stellen.

 

Begründung des Antrags:

Der Einbau Luftfilteranlagen in Klassenräumen ist mittlerweile durch Studien abgesichert. Erst vor wenigen Tagen hat die Deutsche Physikalische Gesellschaft eine Stellungnahme dazu veröffentlicht :

Der Einsatz von Geräten zur Belüftung ist jeder Art passiver Lüftung durch bloßes Öffnen von Fenster und Türen weit überlegen, da bei der technischen Belüftung der Luftaustausch bzw. die Luftreinigung in kontrollierter Art und Weise geschieht, während dies bei der momentan empfohlenen passiven Lüftung von Klassenräumen mit Außenluft über die Fenster in einem typischen Klassenzimmer nicht zu erreichen ist, da diese nicht zuletzt stark von Wind, Temperatur, Fensteröffnungen, Lage der Heizkörper etc. abhängt.“

Ich weise darauf hin, dass Lüftungsgeräte in Schulklassen schon ohne Corona absolut sinnvoll sind und dass es eine essentielle Investition in die Zukunft unserer Kinder und vor allem ein längerfristiger Gesundheitsschutz sowohl für Schüler als auch Lehrer in einem Zeitalter der Pandemien sein kann/ wird. Deshalb wäre der jetzige Zeitpunkt für solch eine Investition

genau der richtige und garantiert damit eine erleichterte Wiedereröffnung der Schulen, wovon im Moment das Glück vieler Familien und sowohl das physische als auch das psychische Wohlergehen vieler Kinder abhängt!

Die Fördermöglichkeiten von Bund und Land sollten jetzt auch gleich ermittelt werden, damit wir uns darauf einstellen können.

Auf Landesebene ist zur Zeit die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 14. Dezember 2020 aktuell.

Ein Einschränkungskriterium ist dort, wenn "die Fenster nicht vollständig geöffnet werden können". Da aber offensichtlich bis jetzt kaum Mittel abgerufen werden, werde eine Genehmigung flexibel gehandhabt, erfuhr ich von der Landesebene.

Zu der Höhe der Förderungsmittel heißt es dort:

"Die Höhe der Zuwendung wird bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens 3.500 EUR pro Gerät. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für die Miete eines Geräts".

Von Fachleuten werden die Kosten pro Klassenraum auf rd. 3.000 € geschätzt.

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