Antrag Photovoltaik auf kreiseigenen Gebäuden

05.03.22 –

Beschlussvorschlag

  1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, alle Dachflächen auf kreiseigenen Gebäuden auf die Eignung zu Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen zu untersuchen, mit dem Ziel die jeweils größtmögliche wirtschaftlich realisierbare PV Leistung zu ermitteln (zusätzlich zu bestehenden Anlagen, sofern vorhanden).
  2. Auf geeigneten Dachflächen soll grundsätzlich der Kreis selber in die größtmögliche PV Anlage investieren, die für den Kreis mindestens wirtschaftlich neutral ist.
  3. Alle Dachflächen oder Dachteilflächen, die bis zum 31.12.2022 nicht untersucht wurden oder für die zu diesem Datum noch keine eigene Anlage konkret geplant ist, werden Dritten zur Errichtung einer PV Anlage angeboten. Die Modalitäten eines Angebotsverfahrens werden von der Verwaltung ausgearbeitet. Unterlagen, die die Prüfung und Planung möglich machen, werden Interessenten zur Verfügung gestellt. Ein Vertrag zur Dachpacht und gegebenenfalls Stromabnahme werden zu üblichen Bedingungen angeboten*. Hierbei sind Investoren zu bevorzugen, die eine Bürgerbeteiligung ermöglichen.
  4. Gebäude, die von Zweckverbänden mit Beteiligung des Kreises genutzt werden, sollen in die Untersuchung einbezogen werden. Hier bemüht sich der Kreis aktiv um eine Einigung mit den entsprechenden Partnern.
  5. Die einzelnen Investitionen werden dem Kreistag im Rahmen der finanziellen Zuständigkeiten zur Entscheidung vorgelegt.

* Siehe z.B. Mustervertrag der DGS Franken (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V.).

Begründung

Die Notwendigkeit eines zügigen Klimaschutzes wurde bereits an anderer Stelle ausführlich begründet.

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden ist häufig eine wirtschaftlich positive Investition mit großer Vorbildwirkung für Bürger und Betriebe. Solange diese Investition für den Kreis mindestens wirtschaftlich neutral ist, bekommt man den Klimaschutzaspekt kostenlos dazu. Eine Zustimmung der ADD sollte zu erwarten sein wenn das Projekt wirtschaftlich tragfähig ist, und somit die finanzielle Lage des Kreises nicht negativ beeinflusst.

Durch eine gute Übereinstimmung von Nutzungsstunden und Solarertrag lassen sich insbesondere bei Schulen und Verwaltungsgebäuden hohe Deckungsgrade erzielen. Typischerweise können 50 bis 60% des Strombedarfs direkt aus zeitgleicher PV Erzeugung gedeckt werden. Überschüssiger Strom kann eingespeist werden. In der Regel ist eine bilanzielle Überdeckung des Strombedarfs zu erreichen.

Es sollte möglich sein, eine erste Beurteilung im Rahmen weniger Personenwochen mit eigenem Personal zu decken.

Die Installation von PV Anlagen auf eigenen Gebäuden ist eine Maßnahme, die in praktisch allen Klimaschutzkonzepten als Maßnahme mit hohem Potential ermittelt wird. Es ist daher wenig sinnvoll, mit dieser Maßnahme auf das geplante Klimaschutzkonzept zu warten.

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