16.05.25 –
Auf Antrag der CDU und SPD wurde in den letzten Wochen eine hitzige Debatte um Videoüberwachung, v.a. um KI-gestützte, geführt. Nun hat das Landesinnenministerium klargestellt: Es gibt für die KI-Videoüberwachung keine rechtliche Grundlage. Um in Kaiserslautern eine solche einzuführen, bräuchte es also eine Gesetzesgrundlage, wobei unklar ist, ob und wann diese geschaffen wird.
„Wir verstehen den Wunsch nach mehr Sicherheit vieler Bürger:innen in unserer Stadt und sind deswegen der Nutzung von Videoüberwachung auch nicht abgeneigt. Dennoch gilt: Videoüberwachung – permanentes Filmen und auch permanentes Beobachten von uns allen – muss aufgrund der Kontroversität auf einem argumentativ und konzeptuell solidem Fundament stehen“, meint Grünen Fraktionsvorsitzender Tobias Wiesemann.
„Es gibt momentan einfach keine gesetzliche Grundlage für die KI-Videoüberwachung“, so Wiesemann weiter. „Wir sollten uns deswegen nicht auf einer Debatte um eine noch nicht umsetzbare Maßnahme versteifen und andere, wichtige und weniger invasive Faktoren dabei außer Acht lassen: echte Präventionsarbeit, Kriminalität an der Wurzel packen, eine bessere Ausleuchtung kriminalitätsbelasteter Plätze oder verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.“
Kategorie
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]
Seit Jahrzehnten fließt zu wenig Geld in den Schienenverkehr. Erst mit der letzten Bundesregierung sind die Mittel für die [...]
Unter dem Motto „Engagement leben und Bündnis entwickeln“ fand vom 12. bis 14. September der ELBE Ostkongress in der Lutherstadt Wittenberg in [...]