Anreize schaffen zur Regenwassernutzung und Flächenentsiegelung in der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

25.04.24 – von Andreas Markus –

Die Grünen der VG Otterbach-Otterberg fordern eine Anpassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung

"Wir brauchen eine gerechte und ökologisch sinnvolle Entgeltsatzung, damit es sich auch finanziell lohnt Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu nutzen", so Andreas Markus, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Verbandsgemeinderat.

Die bisherige Praxis, die Niederschlagswasserbewirtschaftung allein über die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrages nach Grundstücksgröße zu finanzieren, ohne zu berücksichtigen, ob überhaupt Oberflächenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, wird als ungerecht empfunden und bietet wenig Anreiz zur Flächenentsiegelung und zur Regenwassernutzung.

Ökologisch sinnvoll wäre es, anteilig sowohl einen wiederkehrenden Beitrag als auch eine Niederschlagswassergebühr zu erheben. Der wiederkehrende Beitrag sollte sich an der versiegelten Fläche orientieren und die Niederschlagswassergebühr daran, wie viel Oberflächenwasser tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet wird. Damit soll die Nutzung bzw. Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück belohnt werden.

Darüber hinaus schlagen die Grünen vor, für die Schmutzwassergebühr eine Regelung aufzunehmen, die die Nutzung von Brauchwasseranlagen, z.B. für die Toilettenspülung, finanziell belohnt um die Grundwasserentnahme zu reduzieren. Dies könnte einfach über einen pauschalen prozentualen Aufschlag auf den Frischwasserverbrauch geregelt werden, so wie dies z.B. in der Stadt Kaiserslautern der Fall ist. "Die derzeitige Regelung, geeichte Wasserzähler installieren zu müssen, um das als Brauchwasser genutzte Regenwasser zu erfassen, ist kostenintensiv und hemmt den Einbau von Brauchwassernutzungsanlagen", so Markus.

Die oben genannten Änderungen wurden von den Grünen bereits im Juli 2023 vorgeschlagen. Sie wurden jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass dies einen nicht zu bewältigenden Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten würde. Dies sei nicht nachvollziehbar, da es in Nachbargemeinden seit Jahren erfolgreich praktiziert werde.

Die Grünen bringen diesen Antrag ein, um die aus ihrer Sicht dringend notwendige nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung schnellstmöglich zu erreichen, um durch eine Flächenentsiegelung die Aufheizung der Kommunen zu verringern und um Starkregen- und Hochwasserschäden vorzubeugen.

Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen orientieren sie sich auch an dem im Herbst letzten Jahres vorgestellten Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept, in dem die Gemeinden der VG aufgefordert werden, Anreize zur Entsiegelung zu schaffen.

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