Neue Rechtslage zur Beteiligung von Kommunen bei Windkraft

Otterberger Stadtrat muss entscheiden: Will Otterberg bei dem Windprojekt mitgestalten und finanziell profitieren oder leer ausgehen.

21.10.20 – von Birgit Markus –

Bisher hatte man gehofft, dass Otterberg bei einer Ablehnung der Windkraft keine großen finanziellen Nachteile hat, falls die Windräder dann doch gebaut werden. Aber die Annahme, dass die Standortgemeinde infolge eines neuen Bundesgesetzes sowieso am Gewinn beteiligt werden müsse, ist jetzt vom Tisch.

Im neuesten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (§ 36K, Finanzielle Beteiligung der Kommunen, v. 23.09.2020) heißt es, dass die Gemeinden an den Gewinnen lediglich beteiligt werden dürfen.

Der Stadtrat Otterberg ist nun einzig und allein mit der Frage konfrontiert, ob die Stadt bei dem Windprojekt Otterberg durch Verhandlungen mit Windenergieunternehmen und Landesforsten erhebliche finanzielle Vorteile heraus handelt oder gar nichts bekommt - außer Windräder.

Denn Besitzer dieser Waldflächen ist der Landesforst Rheinland-Pfalz, der zwar eine Zustimmung der Standortkommune begrüßen würde, aber unmissverständlich klar gemacht hat, dass sie auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen auch ohne die Zustimmung der Stadt Otterberg dort Windräder errichten wollen. Auch bei dem bereits im Planungsverfahren befindlichen Windenergieprojekt Mehlbach wird eines der drei Windräder im Landesforst "Otterberger Wald" stehen. Auch darüber hatte der Stadtrat nicht zu entscheiden, könnte nun aber mit dem gleichen Windenergieunternehmen, das auch in Otterberg Windräder bauen möchte, eine Gewinnbeteiligung vereinbaren.

Die bisher von der SPD und CDU an den Tag gelegte pauschale Ablehnung dieses Windenergieprojektes, schadet der Stadt in einer nicht verantwortbaren finanziellen Größenordnung, ohne dass irgendwelche Windräder verhindert werden, so die Grünen.

Den Grünen geht es auch darum, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Otterberg und der betroffenen Höfe zu berücksichtigen, denn nur durch Vereinbarungen mit einem Windenergieunternehmen hätte Otterberg Einfluss auf Anzahl und Standorte der Windräder. Hier gibt es das klare Angebot eines Unternehmens, die Anzahl der Windräder von den möglichen sechs oder sieben Anlagen mit Rücksicht auf den Abstand zu den Höfen auf vier Windräder zu begrenzen.

Wenn die Stadt sich mit einem Windenergieunternehmen einigt, würde Landesforsten den Standort Otterberg nicht ausschreiben, andernfalls könnte ein Unternehmen den Zuschlag erhalten, das dann sechs oder sieben Windräder aufstellt.

Die Otterberger Grünen appellieren an SPD und CDU ihre Position der pauschalen Ablehnung im Sinne des Gemeinwohls zu überdenken.

Grundsätzlich stellen die Grünen klar: "Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und somit auch der Windenergie ist uns sehr wichtig, da wir künftig nicht durch einen absterbenden Wald wandern wollen". Sie weisen darauf hin, dass ihnen bewusst ist, dass der Wald viele wichtige, insbesondere ökologische Funktionen erfüllt, die nicht wesentlich durch die Windenergienutzung beeinträchtigt werden dürfen. Die dafür erforderlichen 0,11% des Otterberger Waldes unter Beteiligung der Naturschutzverbände im Rahmen des Genehmigungsverfahrens machen diesen Verlust vertretbar.

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Allgemein | Otterbach-Otterberg

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