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07.10.14 –
Die GRÜNEN streben eine hochwertige städtebauliche Lösung für das gesamte ehemalige Pfaff-Gelände an. Dies erklärten Vorstand und Fraktion anläßlich der Ablehnung des CDU-Antrags auf Ausweisung des Geländes als Sanierungsgebiet in der Stadtratssitzung vom 29. September.
Um das Pfaff-Gelände zu entwickeln, muss es als Ganzes in das Eigentum der Stadt überführt werden. Dies ist jetzt nicht mehr erreichbar. Obwohl der jetzt durch OB Weichel angekündigte Verkauf von 15% der Fläche durch die Insolvenzverwaltung an die private Projektgesellschaft Campus Pfaff (PCP) ansteht, behält dennoch die Stadt die Planungshoheit über das gesamte Gelände. Ob eine am Gewinn orientierte Investorenplanung durch die PCP oder eine am Bürger orientierte Sachplanung mit guter Durchwegung, Ressourcenschonung, Bürgerbeteiligung, hoher Identifikation, maßstabsgerechten Gebäuden und guter Kommunikation mit dem baulichen (teils denkmalgeschützten) Umfeld erfolgt, wird in den Gremien des Stadtrats entschieden. In diesen gilt es zu überzeugen und Mehrheiten zu gewinnen. Insofern macht die Ausweisung des Geländes als Sanierungsgebiet wie im CDU-Antrag gefordert, keinen Sinn und würde nur zu weiteren Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten führen.
Die Grundwasserverseuchung schreitet voran. Den GRÜNEN liegt aus ökologischen Gründen an einer zeitnahen Sanierung. Die Ausweisung als Sanierungsgebiet erfordert zeitraubende behördliche Schritte, die diesem dringenden umweltpolitischen Ziel widersprechen würden. Nach allem was bekannt ist, steht eine einvernehmliche Lösung zur Klärung der verschiedenen Ansprüche zwischen Insolvenzverwalter, den Investoren, den beteiligten Landesministerien, der Stadt, den Gläubigern und dem Landesrechnungshof unmittelbar bevor. Dies wurde von OB Weichel in der letzten Stadtratssitzung nochmals bekräftigt. Der jahrelange Stau würde dadurch endlich aufgelöst.
Auch rechtlich steht der CDU-Antrag auf unsicheren Füßen. Ein Sanierungsgebiet gemäß dem Bau-Gesetzbuch auszuweisen, dient dazu, der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, ordnend einzugreifen, wo viele Eigentümer mit ihren Interessen einer allgemeinwohlorientierten Planung im Wege stehen. Es greift in Eigentumsrechte ein und muss ein Planungserfordernis nachweisen. Das Pfaffareal möchte der Insolvenzverwalter jedoch gerne an die Stadt verkaufen. Diese hat die volle Planungshoheit. Sie kann die Bebauung über qualifizierte Bebauungspläne steuern. Ein Planungserfordernis besteht demnach nicht. Die Insolvenzverwaltung würde sich gegen Eingriffe in ihre Eigentumsrechte juristisch wehren. Auf die Stadt kämen bei einem gerichtlichen Verfahren wahrscheinlich hohe Kosten zu. Auf jeden Fall würde sich auf längere Sicht die Sanierung und Bebauung des Geländes verzögern.
Die öffentliche Hand bezahlt die Sanierung. Ihr soll auch der mögliche Gewinn aus dem späteren Grundstücksverkauf zufließen, denn die Stadt wird Eigentümerin der verbleibenden 85% der Fläche. Der Kaufpreis, den die PCP für die 15% der Fläche zahlen muss, ist gutachterlich abgesichert und auch nachvollziehbar. Die PCP übernimmt damit auch alle mit der Sanierung dieses Teils des Geländes anfallenden Risiken. Sie muss die Fläche zur Baureife innerhalb führen. Damit ist das noch zwei Jahre geltende Baurecht der PCP für das gesamte Areal abgegolten.
Aus diesen Gründen hat die Fraktion der GRÜNEN im Stadtrat am 29.9. gegen den CDU-Antrag
gestimmt. Für die Umsetzung der von Vorstand und Fraktion genannten Ziele für die Bebauung dieses für die Stadtentwicklung so wichtigen Geländes werden wir uns in Zukunft öffentlich in Veranstaltungen mit Fachleuten einsetzen.
Winfried Frank, Vorstandssprecher Bündnis90/Die Grünen
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