Einführung von Tempo 30 in der Hauptstraße der Stadt Otterberg

15.12.18 – von Andreas Markus –

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat für die Stadtratssitzung am 18.12.2018 nachfolgenden Antrag gestellt:

Der Verbandsgemeinderat Otterbach-Otterberg hat am 13.12.2018 die Aufstellung eines Lärmaktionsplans beschlossen. Darauf Bezug nehmend, insbesondere auf die dort wiedergegebenen gesundheitsschädlichen Lärmmesswerte, beantragt die Stadt Otterberg bei der Verbandsgemeinde aus Lärmschutzgründen die Anordnung von Tempo 30 auf der Hauptstraße und zwar vom Ortseingang aus Richtung Otterbach bis zur Einmündung L 387/L 382 (Kreisel). Diese Anordnung soll vorläufig für die Dauer der durch die Straßenbaumaßnahmen im Lautertal bedingten Verkehrsumleitung über Otterberg gelten.

Begründung:
Die Anwohner an der Hauptstraße leiden schon seit Jahren durch das starke Verkehrsaufkommen auf ihrer Straße. Durch die Straßensperrungen im Lautertal und der dadurch resultierenden Verkehrsumleitung ist das Verkehrsaufkommen gerade in der Hauptstraße zu einer schweren Belastung für ihre Bewohner aber auch für die anliegenden Geschäfte geworden. Der die Gesundheit schädliche Lärm, die Abgase und die gerade für ältere Menschen gefährlich gewordene Überquerung der Straße erfordern Abhilfe. Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend, hat unsere VG jetzt einen Lärmaktionsplan erstellt. Der zeigt auf, dass in Otterberg an der Hauptstraße Handlungsbedarf besteht und die Herabsetzung der Geschwindigkeit eine Möglichkeit ist, den Lärm zu reduzieren. Die positiven Auswirkungen, die eine Einführung von Tempo 30 auf unserer Hauptstraße ermöglicht, wird in der vom Umweltbundesamt (UBA) herausgegebenen Broschüre „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptstraßen“ aufgezeigt. Auf der Grundlage von Untersuchungen ist das UBA zu folgenden Ergebnissen gekommen: • Tempo 30 führt zu einer Lärmreduzierung von 2 bis 4 dB. (Wir wissen, dass 3 dB eine Halbierung des Lärms bedeutet). • Nach Einführung von Tempo 30 ist eine leichte Abnahme der Luftschadstoffbelastung festzustellen. Sie nimmt bei gleichmäßigem Verkehrsfluss weiter ab. • „Tempo 30 hat positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit“ • Die Leistungsfähigkeit auf einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr wird durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt. • In der Praxis wurden bei Messfahrten Fahrzeitverluste auf Tempo-30-Strecken von 0 bis 4 Sekunden je 100 Meter festgestellt. Auf Otterberg bezogen würde das auf der hier diskutierten Strecke einen Zeitverlust von schlimmstenfalls 52 Sekunden (bei 1300 m) bedeuten. Der Verkehrsfluss kann allerdings Messungen zufolge bei Tempo 30 besser sein als bei Tempo 50 und Zeitverluste aufheben. • Tempo 30 wird von den Anwohnern überwiegend positiv wahrgenommen und positiv bewertet. Ungeachtet der bei Tempo 30, wie hier aufgezeigt, sich durchweg positiv ergebenden Aspekte ist sicherlich auch noch eine dadurch bedingte höhere Aufenthaltsqualität in unserer Innenstadt zu nennen. Es ist allerdings eine Binsenweisheit, dass die aufgezeigten positiven Aspekte sich nur einstellen, wenn die reduzierte Geschwindigkeit auch durchgesetzt wird. So wäre beispielsweise die Installation eines Dialogdisplays zur Anzeige und gleichzeitigen Messung der Geschwindigkeit nötig. Der vorgebrachte Einwand gegen Tempo 30 auf der Hauptstraße, man könne dort sowieso nicht schneller als mit 30 Km/h fahren, wird insbesondere durch Aussagen der Anwohner widerlegt. Nach derzeitigem Stand der Straßenbaumaßnahmen im Lautertal wird erwartet, dass die Verkehrsumleitung über Otterberg noch 1 ½ Jahre dauern wird. Im Interesse der Anwohner an der Hauptstraße und der Bürgerinnen und Bürger der Stadt im allgemeinen hoffe ich auf Zustimmung zu diesem Antrag. Denn wenn heute die Möglichkeit besteht, für die Betroffenen eine Entlastung herbeizuführen, gleich welcher Größenordnung, denke ich, dass der Stadtrat die Pflicht hat, davon schnellstmöglich Gebrauch zu machen. VG-Bürgermeister Westrich teilte in der HuFa-Sitzung mit, bei einem positiven Beschluss des Stadtrats, könne er sich mit dem LBM in Verbindung setzen, mit dem Ziel die Geschwindigkeitsreduzierung umzusetzen. Hier noch der Hinweis: Der Lärmaktionsplan der VG ist auf der Grundlage der Verkehrszahlen des Jahres 2017, also aus der Zeit von vor der Umleitung, erstellt worden.

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