Neubau des US-Hospitals in unmittelbarer Nähe eines Wasserschutzgebietes birgt eine weitere Gefährdung für das Grundwasser

01.10.12 –

„Der für den Bau des US-Hospitals vorgesehene Bauplatz liegt in unmittelbarer Nähe zur Liegenschaft ROB wo vor über 20 Jahren ein Umweltschaden durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe zu einer Schadstofffahne im tieferen Grundwasserleiter geführt hat, der nicht mehr sanierbar ist, “, fasst die Fraktionssprecherin der Grünen Jung-Klein ihre Anfrage an den Kreistag zusammen. Und weiter: „ deshalb sind hier nur noch Monitoringmaßnahmen möglich“.

Die amerikanischen Streitkräfte planen ein neues US-Hospital in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Munitionsdepots, auf dem Gelände der Rhine Ordnance Barracks (ROB) zu bauen. Dieses Gebiet liegt westlich der Stadt Kaiserslautern und wird durch die Kreisstraße K 25 in einen Ost- und einen Westteil gegliedert. Aufgrund der guten grundwasserhydraulischen Eigenschaften des Gesteins und des guten Grundwasserchemismus wird das Umfeld dieses Planungsgebietes, das zu den westpfälzischen Moorniederungen gehört, seit Jahrzehnten wasserwirtschaftlich genutzt. Die jährliche Entnahmemenge aus dem vier Trinkwasserbrunnen südlich des Schellenberger Hofes die zum Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz und dem Wasserzweckverband Weihergruppe gehören, betrug 2011 rund 2 Mio. Kubikmeter.
Um mehr Transparenz in diesen Schadensfall (Die Rheinpfalz, 13.03.2000 und 19.10.2007 ......  ) zu bringen und um ein Bild über die vorliegenden Umweltgefahren zu bekommen, fordert die Grünenfraktion eine angemessene Offenlegung dieses erheblichen Umweltschadens, der eine Brunnenstilllegung sowie jahrelange aufwendige Grundwasserreinigung zu Folge hatte und fragte nach der Einschätzung der Umweltgefährdung, die von diesem Schadensfall ausgeht.

Das Antwortschreiben der Fachbehörde bestätigt sogar das Zusammentreffen mehrerer Schadensfälle: Die Umweltgefährdung betrifft alle Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz und die des Wasserzweckverbandes Weihergruppe. Über einen ehemaligen Eigenwasserversorgungsbrunnen der US-Streitkräfte, der durch seinen Ausbau über mehrere Grundwasserstockwerke einen hydraulischen Kurzschluss verursachte, gelangten die Schadstoffe auch in das tiefere Grundwasserstockwerk und wurden dort mit dem Grundwasserabstrom in Richtung der Trinkwassergewinnungsanlagen verfrachtet. Der Brunnen wurde daher stillgelegt und zurückgebaut. Zwar können nach mehr als 20 Jahren aktiver Grundwassersanierung nach dem Schadensfall einer ehemaligen Raketenwartungseinrichtung bei Gebäude 630 der ROB aufgrund des großen Wassergewinnungsgebietes und der vier noch vorhandenen Brunnen keine erhöhten Schadstoffgehalte im Rohwasser nachgewiesen werden. Jedoch hat ein weiterer Umweltschaden außerhalb des ROB die Trinkwasserbrunnen nochmals akut gefährdet. Durch den Brandschadensfall bei der GEWE in Rodenbach am 11. Oktober 2008 wurden die vier Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz und des Wasserzweckverbandes Weihergruppe mit 90 t Löschschäumen belastet, deren Perfluorierten Tensiden weitere Grundwassersicherungs- und -sanierungsmaßnahmen notwendig machten.

Folge dieser Gefährdungen ist die Genehmigung zum Neubau und Betrieb einer Aktivkohlefilteranlage (2,25 Mio. Euro) im Wasserwerk Weilerbach im August diesen Sommers, um der Versorgung von 80 000 Menschen mit Trinkwasser Rechnung zu tragen.

„Auch wenn die Verordnungen zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes mittlerweile 35 Jahre alt sind und demnächst wahrscheinlich wirtschaftlichen Interessen geopfert werden wenn weiter so lax mit dem Grundwasserschutz umgegangen wird“, warnt Jung-Klein. „ so verdient aus unserer Sicht die Trinkwasserversorgung einer Großregion von insgesamt 127 Ortsgemeinden in den Landkreisen KL, Kusel, Bad Kreuznach und Donnersbergkreis und in Teilen der Stadt KL  eine besondere Schutzwürdigkeit. Die Fachbehörde führt im Antwortschreiben als wichtigste Vorsorgepflicht des BNatSchG im Zusammenhang mit dem Projekt US-Hospital das Vermeidungsgebot der Eingriffsregelung (§ 15 Abs. 1) auf. Dieses Gebot verpflichtet den Verursacher (d.h. die US-Streitkräfte), vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Das lässt kein weiteres inkonsequentes Vorgehen zu. Wir bemängeln diesbezüglich fehlende Stellungnahmen im landespflegerischen Begleitplan. Die Schadensfälle der letzten Jahre vertragen keine weiteren Beeinträchtigungen des Grundwassers“, so Jung-Klein.

Aus Sicht der Grünen sind weitere Gefährdungen des Grundwassers innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für die Wasserwirtschaft durch den Bau des US-Hospitals nicht auszuschließen. Im gesamten Plangebiet kommt das Grundwasser relativ dicht an die Erdoberfläche und liegt in unmittelbarer Nähe des Bauplatzes zwischen 0,5 und 4 m unter der Geländeoberkante. In der Planung wurde der Bau soweit verschoben, bis der Gebäudekomplex auf einer Anhöhe mit 10 m Grundwasserabstand gesetzt werden konnte.

Fazit: “Wenn der Hospitalneubaues aus besonders empfindlichen Bereichen heraus in empfindliche Bereiche geschoben wird, dann stellt das Vordringen bis zum Grundwasser innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Wasserwirtschaft beim Hospitalbau dennoch eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser und die Trinkwasserversorgung dar“!

Weitere Gefahren sind nach Meinung der Kreistagsfraktion die kilometerlange Abwasserleitung zur Kläranlage der Stadt KL mit problematischen Arzneimittelrückständen und gefährlichen Krankheitserregern,  die durch Leitungslecks ins Grundwasser oder über die Kläranlage in die Lauter gelangen könnten.

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