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08.05.14 –
Andreas Markus, Sprecher des Ortsverbandes von Bündnis 90/Die Grünen VG Otterbach-Otterberg, hat die Argumentation des Gemeinderats Schneckenhausen und die Stellungnahme der Bürgerinitiative (BI) „Gegenwind“ gegen die geplanten Windenergieanlagen (WEA) auf der Mehlinger Gemarkung kritisiert. Beide seien von kaum nachvollziehbarer Unkenntnis der Sachlage getragen. Sowohl der Gemeinderat als auch die BI würden mit ihren zum Teil hanebüchenen Fehlinformationen die Bürgerinnen und Bürger in unzulässiger Weise täuschen.
Markus: „Die BI spricht von 80 bis 100 Hektar Waldrodungen. In jeder Fachzeitschrift kann nachgelesen werden, dass je Windenergieanlage (WEA) mit einer Bedarfsfläche von 0,4 - 0,6 Hektar zu rechnen ist. Die GRÜNEN wollen sich im neuen Verbandsgemeinderat jedoch für die Nutzung neuer Turmdrehkrane einsetzen. Kommt zur Errichtung der Anlage diese flächenschonende Technik zum Einsatz, reduziert sich der Flächenbedarf für die Montage des Krans und der Windkraftanlage auf rund 0,12 Hektar. Das bedeutet, für die vier geplanten Windenergieanlagen (nicht fünf, wie von der BI behauptet) besteht ein Flächenbedarf von insgesamt 0,5 Hektar.
Warum eine Bündelung von Windrädern, also ihre Konzentration auf wenige Flächen wie hier geplant und vom neuen Landesentwicklungsplan LEP IV vorgegeben, eine „Verspargelung“ der Landschaft bedeuten soll, bleibt Bürgermeister Schohl's Geheimnis. Auch sein Hinweis, ein Planungsbüro stufe das Gebiet nur als „bedingt geeignet“ ein, ist irreführend. Diese Wertung bezieht sich auf dort stehende Buchen, die für den Bau der WEA eventuell gefällt werden müssen. Nach einer Stellungnahme des zuständigen Forstamtes, ist aber sowieso geplant, in den nächsten zwei Jahren im Rahmen einer Waldverjüngung diese Buchen zu „ernten“, unabhängig ob sie einer WEA im Wege stehen oder nicht. Das hier für die WEA vorgesehene Gebiet ist mit einer Windhöffigkeit von bis zu 6,3 m/s für ein wirtschaftliches Betreiben der Anlagen sehr gut geeignet. Die Nabenhöhe der WEA soll hier bei 139 m Höhe und die Rotorblätter sollen bei 60 m Länge liegen und nicht bei 150 bzw. 70 m, wie die BI behauptet.
Die geringst mögliche Entfernung zu einer Bebauung beträgt nach dem ausliegenden Flächennutzungsplan mindestens 1100m und nicht 800m, wie behauptet. Die Zulässigkeit eines Standorts steht aber erst fest, wenn im vorgeschriebenen Emmissionsverfahren die gesetzlich vorgegebenen Lärmwerte eingehalten werden. Dieses Verfahren steht noch aus.
Wenn der Schneckenhausener Gemeinderat feststellt, der Grünbereich zwischen der Landesstraße und der Gemarkungsgrenze zu Mehlbach stelle einen geschützten Lebensraum für verschiedene Vogelarten dar, kann er ja Recht haben. Nur die Windräder sollen dort ja auch gar nicht aufgestellt werden. Für den Rotmilan und die Fledermäuse ist jeweils ein Fachgutachten erstellt worden, demzufolge hier keine besondere Gefährdung dieser Vogelarten zu erwarten ist“.
Wie Markus weiter erklärte, sind die GRÜNEN gerne bereit, mit tatsächlich Betroffenen über WEA-Standorte in eine Diskussion zu gehen, um Mensch und Natur zu schützen. Eine Diskussion müsse jedoch mit belastbaren Argumenten geführt werden.
Markus vergisst auch nicht daran zu erinnern, dass die überwiegende Mehrheit in der Bevölkerung hinter der „Energiewende“ steht. Nun müsse man ehrlicherweise auch bereit sein, ein paar Einschränkungen dafür in Kauf zu nehmen. Im letzten Bericht des Weltklimarats heiße es: „Das Ziel, den Klimawandel bis 2100 auf 2 Grad zu begrenzen, wird eine rapide Veränderung der Energiesysteme … erfordern“. Markus: „Der Ausbau der Windenergie gehört dazu“.
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