BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Kaiserslautern

Grüne zum Bebauungsplan-ENTWURF„ Kapelle“, Otterberg, Stadtratssitzung 23.05.2017

23.05.17 – von Andreas Markus –

In der Stadtratssitzung wurde das Bauleitverfahren für einen Bebaungsplan mit dem "Aufstellungsbeschluss" begonnen. Hier nun die Stellungnahme der Grünen im Otterberger Stadtrat:

Der vom Investor vorgelegte Bebauungsplan-ENTWURF ist in mehreren Bereichen unvollständig! Der für heute vorgesehene Aufstellungsbeschluss sowie weitere Beschlüsse zum Bauleitverfahren sind bis zur Beibringung der fehlenden Unterlagen auszusetzen. Dazu stellen wir drei Anträge:

1. Es wird ein Erläuterungsbericht der Stadt Otterberg erstellt.

Darin sind enthalten:

A) der Anlass der Planung

Mit einem B-Pl „Kapelle“ soll nun in Otterberg das 4. Neubaugebiet innerhalb von 3 Jahren entstehen. Es wäre zuerst einmal darzulegen, warum dieses Baugebiet überhaupt gebraucht wird und warum an dieser Stelle, obwohl es offensichtlich in mehrerer Hinsicht eine positive Entwicklung der Innenstadt behindert. Ohne die geplanten 3 Supermärkte auf der grünen Wiese hätte man immerhin noch die Chance, dass sich in der Innenstadt Einzelhandel entwickelt. Diese Chance soll jetzt vertan werden.

B) Die städtebaulichen Zielsetzungen und der Zweck der Planung

In dem Haushaltsentwurf den wir zur Zeit beraten, wird der stetige Rückgang der Schulkinder dargestellt. Sollen die dann mal auch noch die Folgekosten für die Erhaltung der Infrastruktur der heutigen Neubaugebiete bezahlen? Es ist auch Aufgabe der Stadt darzulegen, für welchen Einzelhandelszweig noch Bedarf besteht. Dies kann nicht den vagen Andeutungen eines Investors und Vermarktungsfirmen überlassen werden. Wie wir bereits dargelegt haben, für die Ansiedlung eines Drogeriemarkts, den es in Otterbach ja auch gibt, reicht das bisher vorgesehene Gewerbegebiet – wohl aber kaum die Einkaufskraft, sonst hätten wir ja längst einen. Bedarf an der Ansiedlung von Billigmärkten, wie KIK, haben wir hier sicherlich nicht.

C) Die Auswirkungen der Planung

z.Bsp. auf den im Rahmen des Programms „Ländliche Zentren“ mit Otterbach geschlossenen Kooperationsverbund. Otterbach bietet einerseits weitestgehend alle Facetten von großflächigem Einzelhandel an, der auch der Versorgung Otterbergs dient, sofern das Angebot der Otterberger Märkte „Wasgau“ und „Penny“ hier nicht ausreicht. Otterberg sollte andererseits in diesem Kooperationsverbund mit seiner Altstadt - Urbanität anbieten – also eine kleinteilige Mischung aus Wohnen, Einzelhandel, Kultur und Gastronomie – mit anderen Worten 'eine lebendige Innenstadt'.

Nun soll also in Otterberg zwischen der K39 und dem Radweg ein neues optisch dominierendes Eingangstor mit ganz anderem Akzent entstehen. Entlang des Radwegs soll für drei großflächige Einzelhandelsmärkte ein Plateau mit einem 3m hohen Hang geschoben werden. Bis zu 5 x 10 m große Werbeflächen und die Fahnen der Märkte stellen hier dann eine weit sichtbare neue Visitenkarte für Otterberg dar – sicherlich nicht eine die für die Otterbergerinnen und Otterberger die gewünschte Identität schafft.

Eine weitere einschneidende Auswirkung ist eine rücksichtslose Zerstörung von Natur. Die geplante Vernichtung von Hecken, Baumgruppen, Einzelbäumen und Ackerland findet in den bisher uns präsentierten Unterlagen keine Erwähnung nach dem Motto: Wir können mit der Natur machen was wir wollen, dass kann uns alles nichts anhaben. Wenn man sich da nicht mal täuschen sollte.

So fordern wir

2. Die Erstellung eines für einen BBPL notwendigen Umweltschutz-berichts nach §2a BauGB also eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Dort steht in Abs. 4, dass „die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden“ müssen. Die wesentlichen Punkte sind: eine umfassende Bestandsaufnahme des Umweltzustandes, eine Prognose über die Entwicklung dieses Zustandes ohne und mit Durchführung des Bauvorhabens, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und Maßnahmen zur Überwachung dieser Auswirkungen. Ohne diesen Umweltbericht in das Verfahren zu gehen, ist äußerst fragwürdig und birgt die Gefahr, dass nachträglich die Planung entscheidend geändert werden muss.

3. Städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB

Die Stadt Otterberg hat bereits beim Bebauungsplan Ochsenwiesen-Wintergärten (2001 bis 2006) die Erfahrung gemacht, dass die als Mischgebiete ausgewiesenen Neubau-Flächen fast ausschließlich mit Wohnhäusern bebaut wurden (siehe Otterstraße). Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, muss die Stadt sich Einflussnahme-Möglichkeiten offen halten. Außerdem hat die Zusammenarbeit mit dem Investor beim Bebauungsplan Wiesenstraße gezeigt, dass vertragliche Regelungen dringend angeraten sind. (nicht durchgeführte Gehölz-Pflanzung, nach wie vor nicht fertiggestellte Mulde zur Außengebietsentwässerung). Dem muss mit einem „Städtebaulichen Vertrag“ vorgebeugt werden.

Ergebnis: Alle drei Anträge (nur die fett gedruckten Überschriften wurden zur Abstimmung gestellt) wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

 

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