
19.01.26 –
Seit mehreren Jahren ist das Neubaugebiet „Kapelle“ in Otterberg weitgehend erschlossen. Der Bürgersteig entlang der Kreisstraße K39 zwischen Hannah-Lothrop-Straße und Gewerbestraße endet jedoch seit Jahren auf halber Strecke.
Daher gibt es keine fußläufige Anbindung an die Einkaufsmärkte und zum Erreichen der Innenstadt muss die Kreisstraße an einer unübersichtlichen Stelle überquert werden.
Dies stellt insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs gerade für Kinder, die zur Schule müssen, eine große Gefahr dar.
Der Stadtrat hatte damals beim Beschluss des Bebauungsplans Wert darauf gelegt, hier eine sichere Fußgängeranbindung herzustellen, und dies eindeutig auch so beschlossen.
Laut Erschließungsvertrag hätte der Investor des Neubaugebietes diesen Fußgängerweg längst fertigstellen müssen.
Nun beruft sich der Investor auf einen unvollständigen Ausführungsplan, den er dem Stadtrat im Jahr 2019 vorgelegt hatte.
Der in Rede stehende Ausführungsplan hatte nur einen Teilbereich der Straßenerschließung dargestellt, jedoch nicht den Fußweg entlang der Kreisstraße.
Dass der Investor danach doch etwa die Hälfte dieses Fußweges hergestellt hat, zeigt, dass ihm durchaus bewusst war, dass der Bebauungsplan hier gilt und nicht ein unvollständiger Ausführungsplan.
Dies ist auch im Text des Erschließungsvertrages eindeutig: Grundlage für die Erschließung ist der rechtskräftige Bebauungsplan.
Da hier nun seit Jahren nichts voran geht, will die Stadtratsfraktion der Grünen für die nächste Stadtratssitzung einen Antrag stellen, in dem der Stadtbürgermeister beauftragt werden soll, die Fertigstellung des Bürgersteiges notfalls mit zivilrechtlichen Mitteln durchzusetzen.
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