
05.03.22 –
* Siehe z.B. Mustervertrag der DGS Franken (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V.).
Die Notwendigkeit eines zügigen Klimaschutzes wurde bereits an anderer Stelle ausführlich begründet.
Die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden ist häufig eine wirtschaftlich positive Investition mit großer Vorbildwirkung für Bürger und Betriebe. Solange diese Investition für den Kreis mindestens wirtschaftlich neutral ist, bekommt man den Klimaschutzaspekt kostenlos dazu. Eine Zustimmung der ADD sollte zu erwarten sein wenn das Projekt wirtschaftlich tragfähig ist, und somit die finanzielle Lage des Kreises nicht negativ beeinflusst.
Durch eine gute Übereinstimmung von Nutzungsstunden und Solarertrag lassen sich insbesondere bei Schulen und Verwaltungsgebäuden hohe Deckungsgrade erzielen. Typischerweise können 50 bis 60% des Strombedarfs direkt aus zeitgleicher PV Erzeugung gedeckt werden. Überschüssiger Strom kann eingespeist werden. In der Regel ist eine bilanzielle Überdeckung des Strombedarfs zu erreichen.
Es sollte möglich sein, eine erste Beurteilung im Rahmen weniger Personenwochen mit eigenem Personal zu decken.
Die Installation von PV Anlagen auf eigenen Gebäuden ist eine Maßnahme, die in praktisch allen Klimaschutzkonzepten als Maßnahme mit hohem Potential ermittelt wird. Es ist daher wenig sinnvoll, mit dieser Maßnahme auf das geplante Klimaschutzkonzept zu warten.
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📅 Donnerstag, 3. September 2026
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