Schaltwerk der Pfalzwerke: Wirrwarr von unzureichenden Informationen und baurechtlichen Anforderungen

09.08.10 –

Auf Anfrage der Grünen vom 12.07.10 hat Landrat Junker mitgeteilt, dass den Pfalzwerken in unmittelbarer Umgebung zum Schalthaus bei Bruchmühlbach-Miesau keine weiteren Baumaßnahmen genehmigt wurden. Auf die Frage, wie es zu den umfangreichen Baumaßnahmen um das Schalthaus stehe, antwortete die Behörde, die bisherige Baugenehmigung betreffe ausschließlich das Schalthaus. Für die dazugehörigen technischen Anlagen haben die Pfalzwerke einen weiteren Bauantrag vorgelegen müssen. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden. Da es sich um ein FFH-Gebiet handelt, wurde ein Fachbeitrag Naturschutz gefordert; er wurde im Hinblick auf den ergänzenden Bauantrag ebenfalls ergänzt und wird derzeit überprüft.

Auf die Frage nach der Errichtung weiterer Strommasten in unmittelbarer Nähe
wurde auf die SGD Nord in Koblenz verwiesen, die für die Errichtung von Strommasten und -leitungen zuständig sei. Nach deren Auskunft werden im Zuge der Erneuerung vier Strommasten erhöht und lediglich ein Mast von 26 auf 18 m verkürzt. Zwar brauchen sie für die Freistellung der Anlage eine Genehmigung nach dem Naturschutzgesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis.  Innerhalb der Behörde ist der Weg für die Freistellung dennoch geebnet.  Klein stellt fest: „Das Landschaftsbild ist bereits sehr beeinträchtigt und das sieht auch die Behörde so! Für die bereits sehr belastete Region erhöht sich damit die Summe der belastenden Faktoren“.

In einem Gespräch mit den Pfalzwerken hat sich die Kreistagsabgeordnete über die Notwendigkeit dieser neuen technischen  Anlage aufklären lassen. Die Pfalzwerke haben in ihrer baurechtlichen Vorgehensweise und in ihrer Informationspolitik bereits im Vorfeld Fehler gemacht. Fakt ist aber auch, dass für die Energieversorgung zwischen Ost (Otterbach) und West (Homburg) ein Schaltknoten bei Hauptstuhl und dem Schanzerhof liegt und nach ca. 40 Jahren eine Notwendigkeit für eine technische Erneuerung bestand. „Bei der Kompromissfindung zwischen den erforderlichen technischen Anlagen und dem Naturschutz wurden zwar Fehler gemacht; dennoch wird an der technischen Notwendigkeit für diese Schaltknotenstelle kein Weg vorbei gehen“, hat Herr Richter von den zuständigen Pfalzwerken erklärt. Eine größere Beeinträchtigung des Ökosystems und vierfach höhere Kosten wären bei einer Kabelverlegung entstanden. Die nachgestellten naturschutzrechtlichen Maßnahmen sollen einen neuen Grüngürtel schaffen und das Landschaftsbild in 3 bis 5 Jahren so weit wie möglich korrigieren.

„Die Bedenken der Anwohner haben durchaus ihre Berechtigung, da sie in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt sind. Es bleibt die Umsetzung der  versprochenen Naturschutzmaßnahmen aufmerksam zu verfolgen“, so Klein.

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