17.05.19 –
Im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Otterberg ist den Grünen die Aufklärung zum Verkauf des städtischen Anwesens Ringstr. 5 für 1€ + Gegenleistung verweigert worden.
In der nächsten Stadtratssitzung am 23. Mai wollen sie dies mit einem Antrag zur Tagesordnung nachholen.
Entgegen der üblichen Praxis wurde das Antragsschreiben jetzt von der Verwaltung bzw. Stadtbürgermeister Müller nicht im Bürger- und Ratsinformationssystem veröffentlicht. Das können Sie nun hier nachlesen:
Antrag vom 10.05.2019:
Wir bitten Stadtbürgermeister Müller um eine umfassende Aufklärung zum Verkauf des städtischen Anwesens Ringstr. 5 für 1€ + Gegenleistung.
Begründung:
Der Jahresabschluss von 2010 wurde erst vor kurzem dem Stadtrat vorgelegt.
Der Stadtrat hat dann gegen die Stimmen der Grünen dem Stadtvorstand für diesen Jahresabschluss die Entlastung erteilt. Dem Ratsmitglied der Grünen, Jutta Neißer waren im Vorfeld bei der Rechnungsprüfung Ungereimtheiten beim Verkauf des städtischen Hauses Ringstraße 5 im Jahr 2010 aufgefallen. Dieser Vorgang wurde sowohl im Rechnungsprüfungsausschuss als auch im Stadtrat nicht aufgeklärt.
Daraufhin haben die Grünen dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises diesen Vorgang vorgelegt und konnten die Unterlagen zu diesem Hausverkauf nun bei der Verwaltung einsehen.
Dieses städtische Haus Ringstr. 5, das Ende 2003 lt. Gutachterausschuss einen Wert von 221.000 € hatte, wurde 2010 für den symbolischen Wert von 1€ verkauft. Der Käufer hatte sich im Gegenzug verpflichtet für 80.000€ ein anderes städtisches Haus in der Ringstraße energetisch zu sanieren. Nachträglich wurden dem Käufer noch 20.000€ für geschätzte Mehrkosten dieser Sanierung gezahlt.
Das heißt, dieses sechseinhalb Jahre zuvor für einen Wert von 221.000 € geschätzte Haus, wurde, so wie es sich darstellt, weit unter Wert verkauft. Wir bitten nun Stadtbürgermeister Müller, diese absolut unübliche und nicht nachvollziehbare Abwicklung eines „Hausverkaufs“ umfassend zu erklären.
Dieser Verkauf ist nach Überzeugung der Grünen eindeutig zum Schaden der Stadt Otterberg erfolgt. Der hier entstandene Verlust von rd. 140.000€ hat auch zur Verschuldung der Stadt beigetragen.
Es stellen sich folgende Fragen:
War dem Stadtrat damals das Wertgutachten für die Ringstr. 5 bekannt ?
Wieso kam der Stadtrat damals zu der Einschätzung das Haus sei abbruchreif ?
Wieso hat der Käufer das Haus nicht gleich für 80.000€ gekauft, wenn er bereit war, für dieses Geld ein anderes städtisches Haus zu sanieren?
Wurde hier unter einem SPD-Stadtbürgermeister ein sogenanntes Steuersparmodell zur Vermeidung von Grunderwerbssteuer angewandt?
Grundsätzlich ist festzuhalten:
Durch das viel zu späte Vorlegen von Jahresabschlüssen können haushaltsrechtliche Missstände nur noch schwer aufgeklärt werden, zumal bei großen Teilen des amtierenden Stadtrats die Bereitschaft zur Aufklärung fehlt.
Die sehr späte Vorlage von Jahresabschlüssen wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises als eine Missachtung des Haushaltsrechts gerügt.
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