BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Kaiserslautern

Fluglärm: Krankheitsrisikostudie auf die Air Base Ramstein übertragen

Bündnis 90/Die Grünen im Kreis wollen das Thema Fluglärm mit einem Dringlichkeitsantrag auf die am Montag stattfindende Sitzung des Kreistags setzen. Mit ihrem Antrag möchte die GRÜNE Kreistagsfraktion erreichen, dass sich der ...

11.03.10 –

Bündnis 90/Die Grünen im Kreis wollen das Thema Fluglärm mit einem Dringlichkeitsantrag auf die am Montag stattfindende Sitzung des Kreistags setzen.

Mit ihrem Antrag möchte die GRÜNE Kreistagsfraktion erreichen, dass sich der Kreistag durch die Verabschiedung einer an die Landesregierung und das Bundesverteidigungsministerium gerichteten Resolution für die Übertragung der für den Köln-Bonner Flugplatz erstellten Krankheitsrisikostudie auf die Air Base Ramstein einsetzt. Gleichzeitig soll damit den in dieser Angelegenheit von Landrat Paul Junker unternommenen Aktivitäten Nachdruck verliehen werden.

"Im Hinblick auf die Aussage der Landesregierung bei Militärflughäfen ist der Bund zuständig", erklärte das grüne Kreistagsmitglied Eike Heinicke. Ein Gerangel um Zuständigkeiten interessiere Betroffene wenig, wenn sie beispielsweise an Krebs erkrankt seien. Auch der Sprecher der GRÜNEN im Kreis, Andreas Markus machte darauf aufmerksam, dass die Landesregierung sich nicht aus der Verantwortung stehlen könne, wenn es um die Folgewirkungen der auch mit beträchtlichen Landesgeldern ausgebauten Air Base gehe.

Die Grünen weisen darauf hin, dass letztes Jahr beispielsweise in Hütschenhausen ein Mittelpegel des Gesamtlärms von 55 Dezibel am Tag und 46,6 Dezibel in der Nacht gemessen worden seien. Laut der Studie steige bereits bei einer mittleren Dauerbelastung von 40 Dezibel das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen signifikant an.

Zusätzlich bittet die Kreistagsfraktion den Landrat, vor der Verabschiedung der Resolution die Fluglärmmessergebnisse der letzten Jahre vorzustellen, damit die Mitglieder des Kreistags bei der Beratung über die notwendigen Informationen verfügten.

Antrag zur Verabschiedung einer Resolution an die Landesregierung und ans Bundesverteidigungsministerium

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