18.09.15 –
In einem Rheinpfalz-Artikel vom 3 Sept. 2015 zum Neubaugebiet Wiesenstraße in Otterberg wird dargestellt, dass sich die Befürchtungen des Grünen Ortsverbandes Otterberg bzgl. Schadstoffe nicht bewahrheitet hätten.
Dies ist nicht richtig. Die von den Grünen gegen die Fa. Baggerbäcker im November 2014 gestellte Anzeige führte zu umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. Wie die Staatsanwaltschaft Ende April 2015 mitteilte, wurden sowohl in einem Bauschutthaufen in der Wiesenstraße, wie auch an einer von der Fa. Baggerbäcker mit Schreddermaterial belieferten Baustelle Asbeststücke im Schuttmaterial gefunden. Da jedoch lt. Staatsanwaltschaft an dieser Baustelle mehrere Firmen tätig waren, konnte kein sicherer Nachweis geführt werden, wer dafür verantwortlich war. Das Strafverfahren wurde somit mangels ausreichender Beweise eingestellt.
Der asbestverseuchte Erdhaufen (8 Tonnen) auf der Baustelle Wiesenstaße wurde laut Kreisverwaltung im Januar 2015 fachgerecht entsorgt. Die auf der Baustelle vorgefundene PAK-haltige Teerdecke wurde ebenfalls unter Aufsicht der Kreisverwaltung entsorgt. Von dem in der Wiesenstraße geschredderten Bauschutt liegen für 2420 cbm Laboranalysen (nach LAGA) vor, die jedoch keine Untersuchung auf Asbest beinhalten. Die Grünen haben die Kreisverwaltung angefragt ob dieses Schreddermaterial überhaupt auf Asbest untersucht wurde.
Nach den bisher vorliegenden Schadstoffanalysen war dieses Material außerdem keinesfalls schadstofffrei, sondern in die Klasse Z 1.1 eingestuft. Dies ist zwar für den Einbau auf Baustellen zugelassen, es bleibt jedoch die Frage ob Bauherren derartiges Material auf ihren Grundstücken haben möchten.
Bezüglich der Fremdanfuhren von Schreddermaterial vom US-Gate Sembach/Heuberg zur Wiesenstraße liegt laut Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Die Zufuhr von Material vom US-Gate ist mittlerweile anhand der Ein- und Ausfuhrlisten vom US-Gate bestätigt. Laut drei Zeugenaussagen von Mitarbeitern des dort tätigen Subunternehmers handelte es sich bei den Zufuhren vom US-Gate angeblich um „Rückfuhren von zu grobem Schreddermaterial“ und nicht um Fremdzufuhren. Diese Aussagen stehen in krassem Widerspruch zu den schriftlich vorliegenden Zeugenaussagen von fünf Anwohnern der Wiesenstraße, die, zum Teil mit Fotos belegt, angeben, dass mindestens 30 LKW-Ladungen mit Bauschuttbrocken von außerhalb (ohne die 14 LKW von der Schwimmbadbaustelle) in der Wiesenstraße abgekippt und geschreddert wurden.
Hier hat die zuständige Kreisverwaltung bisher keine Klärung herbeigeführt. In einem Schreiben vom 17.08.2015 weist die Kreistagsfraktion der Grünen Herrn Landrat Junker nochmals darauf hin, dass die Kreisverwaltung hier in der Pflicht ist, den eindeutigen Hinweis auf Ordnungswidrigkeiten zu prüfen.
Andreas Markus
Vorstandssprecher GRÜNE KV Kaiserlsautern-Land
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