VG-Rat verzögert erneut den Bau der Windräder

3 WEA, Windpark Mehlbach, VG-Ratssitzung 09.02.2023

14.02.23 –

Stellungnahme des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Andreas Markus zur Verzögerung

des Ausbaus von Windenergieanlagen in der VG Otterbach-Otterberg

Sachverhalt zu den Windenergieanlagen Mehlbach:

Nach jahrelangen Vorarbeiten hat das Windenergieunternehmen GAIA aus Lambsheim im Sommer 2022 bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern (bis 1. Mai noch Genehmigungsbehörde) den Antrag auf Baugenehmigung und Durchführung des Bundes-Immissionsschutzverfahrens gestellt.

Bei diesem Verfahren wurde auch die VG Otterbach-Otterberg angehört, die dann auf Ratsbeschluss hin einen Antrag auf Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens gestellt hat, da sie jetzt einen Teil-Flächennutzungsplan „Energie“ erstelle, mit dem sie geeignete Flächen für Windenergiegebiete selbst regeln wolle. Dauer ca. zwei Jahre.

Dafür wurde ein Auftrag an das Planungsbüro IGR vergeben.

Die Kreisverwaltung hat mit Verweis auf die neue Gesetzgebung und dem Hinweis, der Antrag würde den Anforderungen einer rechtmäßigen Zurückstellung nicht genügen, den Rückstellungsantrag abgelehnt.

Daraufhin hat der VG-Rat jetzt am 09.02.2023 gegen die vier Stimmen der Grünen erneut den Antrag auf Zurückstellung dieser Entscheidung gestellt.

Damit wird nun weiter versucht, die dringend notwendige Beschleunigung beim Klimaschutz aufzuhalten.

60 Naturwissenschaftler unter Federführung der Hamburger Uni schreiben in einer Studie:

Eine Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius istderzeit nicht möglich - und dies nicht, weil dies technisch nicht mehr möglichsei, sondern fatalerweise wegen politischer Blockaden“ - so wie nun auch hier im VG-Rat:

1. Verzögerung durch Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Wind:

Schon die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für den Bereich Wind ist angesichts der neuesten Gesetzeslage, nach Einschätzung der Grünen, nichts anderes als eine Verzögerung des Windenergieausbaus und zugleich auch eine Geldverschwendung. Dies zeigen folgende Tatsachen:

Windenergieflächenbedarfsgesetz (vom 20. Juli 2022): §4:

Für Windenergie an Landsind ausgewiesen alle Flächen, die in Windenergiegebieten liegen“

Demgemäß schreibt nun  auch das Planungsbüro IGR an die VG:

"Die auszuweisenden Windenergiegebiete entfalten keine Ausschlusswirkung im übrigen Gebiet".

Im kürzlich geänderten  EEG steht:

Die Windenergie liegt im überragenden öffentlichen Interesse“ Das heißt:

Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hat die Windenergie Vorrang vor anderen Bauvorhaben.

Angesichts dieser Gesetzeslage sehen die Grünen die Aufstellung eines Teil-FNP Wind als unnötig.

 

2. Eine weitere Verschleppung erfolgt nun durch Anträge auf eine Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens

Wir Grüne sagen stattdessen:

Verantwortung wäre jetzt, mit den interessierten Wind-Energie-Unternehmen zu kooperieren, um für die Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger gute Konditionen auszuhandeln und die Natur den Umständen entsprechend, möglichst umfänglich zu schützen.

 

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