Klimaschutz bleibt Wunschvorstellung

Stadtrat konnte sich nicht zu konkreten Maßnahmen durchringen In der Stadtratssitzung am 11. Dezember beantragte die Fraktion der GRÜNEN, dass alle Käufer städtischer Gebäude und alle künftigen Erbpachtnehmer zur Errichtung von Photvoltaik-Anlagen verpflichtet werden sollen. 

01.02.18 –

Stadtrat konnte sich nicht zu konkreten Maßnahmen durchringen

In der Stadtratssitzung am 11. Dezember beantragte die Fraktion der GRÜNEN, dass alle Käufer städtischer Gebäude und alle Erbpachtnehmer künftig zur Errichtung von Photvoltaik-Anlagen verpflichtet werden sollen. Diese Vorschrift wäre ein klarer Schritt hin zum Ziel des erst kürzlich verabschiedeten Masterplans 100% Klimaschutz gewesen.

In diesem Plan setzte sich die Stadt selbst das Ziel, bis zum Jahr 2050 95% weniger CO2 auszustoßen als im Jahr 1990. Ein ehrgeiziges, aber wichtiges Vorhaben. Und die Zeit drängt. Die bisherigen Anstrengungen reichen nämlich bei weitem nicht aus und auf bereits geleistetem können wir uns nicht ausruhen.

Zentrale Bedeutung kommt im Masterplan dem Ausbau der Photovoltaik zu. In den vergangenen 25 Jahren war es gelungen, Kapazitäten in Kaiserslautern aufzubauen, welche fast 40 GWh/a Strom in das Netz einspeisen. Es sollen jedoch rund 500 GWh/a werden. Und die bisherigen Installationen müssen bis 2050 wegen Alterung komplett ersetzt werden. Aus diesen Gründen ist im Masterplan eine Verzehnfachung der Zubaurate festgeschrieben.

Doch wie will die Stadt dieses hohe Ziel erreichen, wenn sie auf eigenen Dächern nur langsam vorankommt und davor zurückschreckt, ihre Bürger zum Klimaschutz zu verpflichten, obwohl diese davon finanzielle Vorteile hätten? Dass eine Verpflichtung durchaus möglich und auch attraktiv sein kann, zeigt das Projekt EnStadt:Pfaff. Dort wird ein innovatives und klimaneutrales Quartier entstehen. Dazu werden alle Bauherren zur Einhaltung überdurchschnittlicher energetischer Standards verpflichtet. Die Resonanz auf dieses Vorhaben war bisher rundum positiv.

Der im Dezember von den GRÜNEN vorgelegte Antrag bezog sich lediglich auf die Käufer städtischer Immobilien oder städtischer Grundstücke. In deren Kaufverträge sollte die Verpflichtung aufgenommen werden, am Bestandsgebäude oder dem zu erstellenden Neubau eine PV-Anlage zur Stromerzeugung zu errichten. Eine Befreiung wäre auf Antrag möglich gewesen, wenn die Unwirtschaftlichkeit trotz Eigenstromnutzung nachgewiesen wurde. Eine unwahrscheinliche Situation, denn attraktive Renditen und innovative Pachtmodelle von kommunalen Versorgungsunternehmen und Energiegenossenschaften machen eine PV-Anlage auf den meisten Grundstücken zum Selbstläufer.

Da dem Nutzer der PV-Anlage keine Nachteile entstehen, die Allgemeinheit aber durch die saubere Energieerzeugung große Vorteile hat, hatten die GRÜNEN mit breiter Zustimmung zum Antrag gerechnet. Nun hat das neue Jahr ohne eine klare Perspektive in Sachen Kaiserslauterer Klimaschutz begonnen. Wir werden dran bleiben und hoffen auf einen grünen Frühling 2018.

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