Das geht uns nichts an

Betreff: Sandsackaktion Am vergangenen Freitag, den 25. Januar, haben die kaiserslauterer Grünen rund um den Stadtpark mit Sand gefüllte Säcke an die Haushalte verteilt. Absicht dahinter war, die Bewohner daran zu erinnern, dass es Alternativen zu Streusalz gibt, die im Gegensatz zum Salz keine schädlichen Auswirkungen haben.   Die Reaktion des Umweltdezernats war wenig begeistert. Das Räumen der Gehwege sei Aufgabe der Anwohner und gehe die Stadt nichts an. Deswegen werde von Seiten des Beigeordneten Kiefer keine Veranlassung gesehen, den Salzeinsatz zu reduzieren. Obwohl eindeutig in § 8 Abs. 11 der Straßenreinigungssatzung steht: ...

28.01.13 –

Betreff: Sandsackaktion

Am vergangenen Freitag, den 25. Januar, haben die kaiserslauterer Grünen rund um den Stadtpark mit Sand gefüllte Säcke an die Haushalte verteilt. Absicht dahinter war, die Bewohner daran zu erinnern, dass es Alternativen zu Streusalz gibt, die im Gegensatz zum Salz keine schädlichen Auswirkungen haben.

 

Die Reaktion des Umweltdezernats war wenig begeistert. Das Räumen der Gehwege sei Aufgabe der Anwohner und gehe die Stadt nichts an. Deswegen werde von Seiten des Beigeordneten Kiefer keine Veranlassung gesehen, den Salzeinsatz zu reduzieren. Obwohl eindeutig in § 8 Abs. 11 der Straßenreinigungssatzung steht:

 

„(11) 1Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders

gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen

(Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. 2Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen.

3Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung

ist nur erlaubt

- in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen

durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung

zu erzielen ist,

- an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen,

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken

oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz unbedingt auf das notwendige

Maß zu beschränken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit

Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut; salzhaltiger oder

sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert

werden.“

 

Dürfen wir also die Reaktion der Stadt so verstehen, dass sie ihre eigene Satzung nichts angeht? Dann würde uns selbstverständlich auch interessieren, welche Teile der Satzung relevant sind und welche nicht. Also, an welche Teile müssen wir uns halten und welche sind nicht so wichtig? Im Ernst: wenn die Stadt eine Satzung aufstellt, muss sie sich auch darum kümmern, dass diese eingehalten wird.

 

Merkwürdig allerdings, dass ausgerechnet das für den Umweltschutz zuständige Dezernat dem Salz gegenüber so tolerant ist.

 

Dass sich Sand durch Wasserzugabe in Schlamm verwandelt ist übrigens nicht zu befürchten. Das dauert viel länger als ein kaiserslauterer Winter. Die Folgeschäden, die durch das Salz verursacht werden, treten dagegen schneller ein und schlagen sich noch im selben Jahr im Stadthaushalt nieder – Straßen und Gehwege müssen repariert, kranke Bäume müssen ausgetauscht werden...

 

Die Reaktion der Bürger war ausgesprochen positiv. Beschwerden gab es dagegen über den ASK, der mit Salz nur so um sich werfe.

 

Dass die Stadt damit überfordert wäre, wie die Grünen mit einer Schubkarre Sandsäcke zu verteilen, ist uns selbstverständlich bewusst, das ist anstrengend und teuer. Machbar hingegen dürfte die vorgeschlagene Lösung sein, Streugutbehälter aufzustellen und mit Sand zu befüllen. Also, lieber Herr Kiefer, nehmen Sie mal kurz den Kopf aus dem Sand und stellen sich ihrer Verantwortung!

 

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